Angenommen, dein Kennzeichen wurde richtig abgelesen, dann stellt sich erstmal die Frage, "wer ist Fzg-Halter?" (Du oder ein Anderer....)
Das heißt, dass man Dich erstmal als tatsächlicher Fahrer feststellen muß, und dass kann nur der Polizist der dich reinwinken wollte. Er muß dich also wiedererkennen können.

Sollte dies der Fall sein....

hast Du immer noch keine Straftat, sondern nur Ordnungswidrigkeiten begangen
(solange niemand gefährdet wurde).

Du hast dann 3 Ordnungswidrigkeiten begangen, die da wären

- 1. nicht angegurtet
- 2. Handy während dem Fahren

+ 3. Nichtbeachten von Zeichen und Weisungen (Haltezeichen) von Polizeibeamten (aus dem Kopf sag ich mal § 36 STVO).

Alles Dinge mit denen man "finanziell leben kann"

Natürlich stellt sich der Polizist jetzt die Frage, "was hat der zu verbergen ?"
Kann gut passieren, dass der Dich bei Gelegenheit mal besonders gründlich kontrolliert (wenn du der Fzg-Halter bist, oder an der Halteradresse wohnst weiß er ja wo er Dich am besten antreffen kann).

Kenne Fälle, da haben sich Leute wegen genauso Kleinigkeiten eine wilde Verfolgungsfahrt geliefert, und auch noch einen Crash gebaut (nur wegen einmal telefonieren...)