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Man muss das auch mal von der anderen Seite sehen.
Wenn ich mir den Trend zur 2- Jahresmitgliedschaft anseh und wie durch Verkaufsgespräch und Beitragsstruktur selbst Unerfahrene langfristig gebunden werden, wundert mich nicht daß viele ein Attest als Notbremse sehen.
Ich trainier selber in einem günstigen Studio mit Halbjahres und Jahresverträgen und persönlicher Atmossphäre, da sind Atteste gar kein Thema.
Hab früher aber in einer sehr kommerziellen Fitnesskette gearbeitet, die hatten Probleme damit und durch ihren Umgang mit unzufriedenen MG verbrannte Erde hinterlassen.
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also bei mir hatte ich erst 1 Fall einer Kundinn die das Abo nicht bezahlen wollte und mit einem Attest kam. Ok bei mir gibt es keine Monatlichen Raten, Jahresbeitrag oder Halbjahresbeitrag zahlbar bei Vertragsunterzeichnung in Bar oder mit Karte, Maximal 2 Raten möglich aber dies mit 10% Aufpreis. sie wollte das Geld zurück nach 5 Monaten, gabs natürlich nicht, sie Drohte mit Anwalt, worauf ich Ihr ein Schreiben zustellte worinn Stand, dass eine Beitragsrückzahlung nicht gehen würde aber einen Abostop vereinbahrt werden kann und wenn sie das Training wider aufnehmen könne die Restlaufzeit fortgesetzt wird. Dies Steht auch im Vertrag dass bei nichtbenutzen der Dienstleistung keine geldrückzahlung getätigt wird uns mitt Arztattest ein Unterbruch des Abos von Maximal der hälfte der Vertragsdauer gewehrleistett wird.
Und so wie so, Fitnessverträge sind Mietvertrage vom m2 Fläche (Studiofläche) und nicht Dienstleistungsmiete, mann kann auch nur in die Sauna gehen oder bloss Fahrradfahren oder nur an der Theke was Trinken der kunde verpflichtett sich nicht die Infrastruktur zu nutzen sie wird ihm nur zur verfügung gestellt, Also kann er die Infrastruktur auch zu rehabilitäts zweken nutzen oder nur zur Saunabesuchen oder nur Quatschen kommen. Sagt mir einen Ärztlichen Grund warum man die Räumlichkeiten nicht mehr nutzen kann ? ausser Todesfall oder lähmung vom Hals abwärts.
mfg
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Dann schau mal welche AGB's für unwirksam erklärt worden sind....
http://www.ra-kotz.de/fitnessclub.htm
Mietvertrag ist auch sehr strittig.Miete ja keine Trainigsberatung (Trainer),ist wohl eher eine Dienstleistung.Da gibt es auch schon LG Urteile von.
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in der Schweiz ists etwas anderst. ist so ne Grauzohne Mietevon Räumlichkeiten mit Infrastruktur.
Also die einnte kundin die probiert hat geld zurück zu fordern mitt Arztzeugniss hatte keine Changse.
Ok bei mir gibt es Jahresverträge und Halbjahres verlängern tuen sie sich nur Automatisch wenn man den Schlüssel resp. den Zutrittsbatch länger als 5 Tage über das Vertragsdatum behält. jeder Kunde wird aber noch schriftlich informiert dass am x.x.xxx das Abo zur Zahlung fällig wird oder man den Schlüssel bis X.X.XXXX abgeben muss sonst verlängert sich das Abo um die Selbe laufzeit.
Bezahlen tun alle bei Vertragsunterzeichnung also keine Monatlichen Abzahlungen. So habe ich am wehnigsten Ärger. es gibt trotz Schreiben solche die es Veregessen den Schlüssel innert Frist abzugeben tja dann läuft das abo vür ein Weiteres Jahr ohne wenn und aber.
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Na das spricht doch für dich(und deinen Team),wenn du erst einen Fall hattest.
Bin auch der Meinung,wenn es überhand nimmt mit solchen Sachen,sollte man auch mal Fehler bei sich selbst suchen.Welche Mitglieder ich aufnehme,Ziel des Trainierenden mit den Ziel(Geschäftsidee) meiner Seite zu vergleichen und und und.
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Sportbild Leser/in
 Zitat von B.A.
also bei mir hatte ich erst 1 Fall einer Kundinn die das Abo nicht bezahlen wollte und mit einem Attest kam. Ok bei mir gibt es keine Monatlichen Raten, Jahresbeitrag oder Halbjahresbeitrag zahlbar bei Vertragsunterzeichnung in Bar oder mit Karte, Maximal 2 Raten möglich aber dies mit 10% Aufpreis. sie wollte das Geld zurück nach 5 Monaten, gabs natürlich nicht, sie Drohte mit Anwalt, worauf ich Ihr ein Schreiben zustellte worinn Stand, dass eine Beitragsrückzahlung nicht gehen würde aber einen Abostop vereinbahrt werden kann und wenn sie das Training wider aufnehmen könne die Restlaufzeit fortgesetzt wird. Dies Steht auch im Vertrag dass bei nichtbenutzen der Dienstleistung keine geldrückzahlung getätigt wird uns mitt Arztattest ein Unterbruch des Abos von Maximal der hälfte der Vertragsdauer gewehrleistett wird.
Und so wie so, Fitnessverträge sind Mietvertrage vom m2 Fläche (Studiofläche) und nicht Dienstleistungsmiete, mann kann auch nur in die Sauna gehen oder bloss Fahrradfahren oder nur an der Theke was Trinken der kunde verpflichtett sich nicht die Infrastruktur zu nutzen sie wird ihm nur zur verfügung gestellt, Also kann er die Infrastruktur auch zu rehabilitäts zweken nutzen oder nur zur Saunabesuchen oder nur Quatschen kommen. Sagt mir einen Ärztlichen Grund warum man die Räumlichkeiten nicht mehr nutzen kann ? ausser Todesfall oder lähmung vom Hals abwärts.
mfg
Du hast keine Chance, das Geld kann sie sich locker einklagen, dein Vertrag ist locker anfechtbar(1-2Jahresraten).
Altbekanntes Dilemma: Kunden werden in langjährige Verträge getrieben und wenn die Lust nachlässt,wird es nicht hinterfragt, sondern zur Kasse gebeten.
Das ist ja das schöne für den Kunden: dank Attest kommt man ohne Probleme aus diesen Knebelverträgen heraus.
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BB-Leicht-Schwergewicht
 Zitat von B.A.
Sagt mir einen Ärztlichen Grund warum man die Räumlichkeiten nicht mehr nutzen kann ?
Es geht doch nicht darum, ob man die Räumlichkeiten überhaupt noch irgendwie zum Däumchendrehen nutzen kann.
Es geht darum, ob man die Räumlichkeiten noch zu dem Zweck und in dem Umfang nutzen kann, wegen dem man ursprünglich den Vertrag abgeschlossen hat. Bei dauerhafter Krankheit beispielsweise ist das nicht mehr der Fall und eine Fortsetzung des Vertrages unzumutbar. Das ist die Rechtssprechung (edit: in Deutschland, hatte übersehen, dass du aus der Schweiz kommst).*
*Siehe Link oben:
f. Eine Erkrankung, die den Teilnehmer auf bestimmte Übungen beschränkt und jegliches Krafttraining und sonstiges Training mit körperlichen Belastungen ausschließt, stellt einen Grund für eine fristlose Kündi*gung dar. Es kommt nicht darauf an, ob die Diagnose des Arztes zutreffend ist, weil der Patient dem ärztlichen Rat vertrauen darf (AG Rastatt NJW-RR 02, 1280 f.).
g. Der Betreiber des Studios kann kein Attest von einem bestimmten Arzt (soweit nicht vertraglich vereinbart) oder einem Amtsarzt verlangen (Ulmer/Brandner/Hensen, AGB-Gesetz, 9. Auflage, Rn. 672).
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ja bei uns ist es so ne Grauzone Mietvertrag, aber so oder so ich frage mich was für eine Krankheit es gäbe um nicht Trainieren zu können, ok wenn jehmand mit Krebs gerade ne Chemotherapie hat dann ist`s klar. Man könnte auch Terapietraining machen oder Rehabilitation. Ist doch das Selbe wie wenn Personen die 100% IV-Rente beziehen Trotzdem ins Fitness können. ?!?
Aber wie schon Gesagt, ich hatte erst 1 Fall die Das Geld zurück wollte und die anderen 3 Fälle wollen Trainieren und nicht aus dem Vertrag, denen Legte ich das Abo auf Eis bis Sie wider Trainieren können.
Ich glaube das Monatliche Zahlen der Fitnessabos Trägt auch dazu bei dass einige nach 5 monaten oder schon nach 3 Monaten, wenn Diese Merken dass Fitness doch arbeit ist und nicht mer wollen sie zu solchen mitteln greiffen.
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ich habe beim verkaufsgespräch ein infoblatt, wo die ziele des kunden und deren beschwerden abgefragt werden. das ist sehr hilfreich. kommt das mitglied später mit der überzeugung an, er hätte jetzt rückenleiden und kann deshalb nicht trainieren, kann man das mitglied damit konfrontieren das er auch schon zu beginn rückenleiden hatte und deshalb das training begonnen hat. das ist ohne gleich mit anwalt zu trohen eine gute verhandlungsbasis für beide parteien.
markus
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da hat man keine Chance.
ein ärztliches Attest bleibt Gesetz!
Vor dem Richter haben wir als Betreiber IMMER das nachsehen ... ist einfach so.
Naja das haben wir einigen schwarzen Schafen unter uns zu verdanken.
Ich ^verkauf meine Forderung in so einem Fall immer ...wenigstens krieg ich so 25%
Wenn ich sicher bin das der ehemalige Kunde keinen Offenbahrungseid hat und sonst "anständig" ist, gehe ich zu einem normalen inkasso.
Aber sich mit einem Arzt anlegen ... bringt nix ... habe ich schon 30 mal erlebt!
Spart euch die Nerve.
Wenn jemand einen besseren Rat hat - bitte melden!
gruß aus Passau
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