Kommt drauf an, wie es deklariert ist. Wenn da irgendetwas von "r-rated" oder so drauf steht, dann wird sicherlich jemand aufmerksam. Ebenso, wenn bei Stichprobenkontrollen ein Zollbeamter ein Spiel entdeckt, das in den Frachtpapieren zwar nicht als "nichtjugendfrei" bezeichnet ist, es ihm aber verdächtig vorkommt (Titel, Coverbild).
In beiden Fällen wird wohl eine Auskunft eingeholt. Entweder gleich bei der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften oder halt beim Kollegen am Kaffeeautomaten. Kommt dabei raus, dass das Spiel in Deutschland indiziert oder verboten ist, bzw. der Kaffeekollege an dem Tag mal dieser Ansicht ist, dann bleibt es im Zollamt hängen. Ob Du dann deswegen Ärger kriegst, weiß ich nicht. Könnte ich mir aber vorstellen.
Ich durfte schonmal im Zollamt antanzen und einem Beamten das deutsche Waffenrecht erklären, bevor ich meine Sendung endlich mitnehmen konnte. Wenn die sich nicht sicher sind, behalten sie die Sendung erstmal.