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Discopumper/in
Von Polizei geflohen
Hallo ,
heute is mir etwas ganz blödes passiert.
Ich war während der Fahrt nicht angeschnallt und habe telefoniert.
Bei einer Polizeikontrolle wurde ich dann von einem Polizisten rausgewunken.
Blöderweise hab ich in dem Augenblick nicht nachgedacht und hab einfach Gas gegeben und bin abgehauen. ( Ich weiss selbst das es eine riesen Dummheit war, bitte keine weiteren Vorwürfe)
Im Rückspiegel konnte ich erkennen , dass der Polizist voll geschockt war. Er zückte jedoch sein Funkgerät sofort und sprach hinein.
Ob er sich das Nummernschild in diesem Augenblick merken konnte, weiss ich nicht.Er musste in der Situation einen Schritt zur Seite springen, da er mitten Auf der Strasse stand.
Schliesslich hat er nicht mit sowas gerechnet und evtl. war er noch nie in so einer Situation und konnte sich in solch einer Schocksituation nur Fahrzeugtyp und/oder farbe merken, was ich stark hoffe)
Bin dann halt mit Vollgas ( 2ter gang) abgehauen und auf den Parkplatz vom Supermarkt verschwunden um in der Menge der Fahzeuge nicht aufzufallen.
Eine Dumme sache, die ich natürlich nicht gut finde und die ich nicht nochmal machen würde.
Meine Frage, weiss einer ob da noch was kommt (z.B Anhörung, Anzeige ect. ) ?
Welche Konsequenzen könnte das für mich haben falls der Polizist das Nummernschild notiert hat und die sache weiterleitet?
Das Auto gehört nicht mir, es gehört nur einem Bekannten. Ausser mir fährt noch eine andere Person und der Fahrzeughalter selbst mit dem wagen.Der Fahrzeughalter hat jedoch keinen überblick, wer wann mit dem wagen fährt.Daher kann ich vielleicht sagen, dass ich es nicht war ??
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Sportbild Leser/in
Wiederstand gegen Staatsgewalt ...
Fahrlässige Körperverletzung wenn der Cop sich was getan hat ...
Das war bullshit alter ...
Verscheißer nicht noch deine Kollegen , dass würde alles in den mist ziehen ...
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Men`s Health Abonnent
http://www.verkehrsportal.de/board/l...hp/t44002.html
Ein sehr ähnlicher Thread aus nem anderen Forum..
Demnach nur ne Ordnungswidrigkeit die mit 50 € und 3 Punkten geahndet wird.
Aber die Sache dass du auf den Cop zugehalten hast der mitten auf der Strasse stand und zur Seite springen musste könnte noch ein übles Nachspiel haben.
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Sportstudent/in
 Zitat von undertaker011
Fahrlässige Körperverletzung wenn der Cop sich was getan hat ...
klar. bei dem "Schritt zur Seite" hat er sich die patellasehne entzündet und geht deshalb in den vorruhestand. wie höneß anno 76
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Eisenbeißer/in
 Zitat von LP10
klar. bei dem "Schritt zur Seite" hat er sich die patellasehne entzündet und geht deshalb in den vorruhestand. wie höneß anno 76
bist du naiv oder tust du nur so???
denn es ist ansichtssache, es reicht doch nur wenn der polizist sagt dass er voller angst an die seite springen musste um nicht überfahren zu werden. zeugen gibt es sicher auch welche. und bei einem fahrzeug das abhaut, auszuweichen, kann man sicher nicht vom "schritt zur seite“ sprechen, denn um ganz ehrlich zu sein ist der „schritt zur seite“ die eine seite der medalie. es gibt noch die zweite seite und ich wette die klingt anders.
siehe es wie es ist, nämlich vorsatz, daraus kann man noch ganz andere dinger drehen aber das erwähne ich jetzt nicht, hefti wegen. ich hoffe es geht gut aus und er das nächste mal einfach anhält wenn er herausgewunken wird.
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V8
Wenn der Fahrzeughalter bis zum 3. Grad mit dir verwandt ist,bist du auf jeden Fall dran. Stichwort Sippenhaft!
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klatscht glei, frollein..
geile aktion...
nur sich jetzt da so feige rauswinden wollen, ist ziemlich schwach...steh gefälligst dazu.
"Keinen Bock hier mit den Arschlöchern rumzureden…"
R.I.P. Stefan Hentschel
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 Zitat von Syntax
Wenn der Fahrzeughalter bis zum 3. Grad mit dir verwandt ist,bist du auf jeden Fall dran. Stichwort Sippenhaft!
das galt doch blos bis '45 oder isses wieder in mode?
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BB-Leicht-Schwergewicht
 Zitat von LP10
klar. bei dem "Schritt zur Seite" hat er sich die patellasehne entzündet und geht deshalb in den vorruhestand. wie höneß anno 76
Er muss sich nichts getan haben. Versuchte gefährliche Körperverletzung wiegt schwer genug.
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Discopumper/in
 Zitat von ilpadre
Er muss sich nichts getan haben. Versuchte gefährliche Körperverletzung wiegt schwer genug.
Ich will ja nicht Klug*******en Padreboss aber mitm Auto auf einen draufhalten riecht mehr nach versuchtem Totschlag als gef. Körperverletzung. Rein gefühlsmässig jetzt. Versuchte fahrlässige Tötung gibts ja nicht.
Auf jeden Fall ein hässliches Delikt. Sehr schwer einzuschätzen.
Kenne Leute die sind auch mit 3 Punkten und nem Monat davongekommen, dass kann aber auch ganz anders ausgelegt werden wie hier schon gesagt wurde....Würde einen auf Kurzschlussreaktion machen wenn ich zugeben würde...
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