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Ja klar, was geht den das überhaupt an, ob du gesund bist? Ist eben eine ärztliche Untersuchung und wirklich nicht schlimm.
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lol.
was soll er denn bitte machen? selbst wenn du ne verengung hast kann er dich nicht zwingen irgendwas beheben zu lassen. und ich denke ob man ne verengung hat das weiß man schon selbst
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Eisenbeißer/in
Ihr müßt nicht alles machen was da verlangt wird, um das klar zu stellen. Die Unterhose bleibt nur für die Urologische Untersuchung aus. Wer Dich dann noch nackt sehen will: Nö sagen. Das soll er mal begründen und mit Zwangsmitteln durchsetzen. Kann er nicht.
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§ 17 IV WPflG
"[...] Die Wehrpflichtigen sind [...] auf ihre geistige und körperliche Tauglichkeit eingehend ärztlich zu untersuchen; sie haben sich dieser Untersuchung zu unterziehen. Dabei sind solche Untersuchungen vorzunehmen, die nach dem Stand der ärztlichen Wissenschaft für die Beurteilung [...] notwendig und im Rahmen einer Reihenuntersuchung durchführbar sind.[...]
§ 17 VI WPflG
"Ärztliche Untersuchungsmaßnahmen, die einer ärztlichen Behandlung oder einer Operation im Sinne des § 17 IV 6 SG gleichkommen, dürfen nicht ohne Zustimmung des Wehrpflichtigen vorgenommen werden"
§ 17 IV 6 SG
"[...]Der Soldat muß ärztliche Eingriffe in seine körperliche Unversehrtheit gegen seinen Willen nur dann dulden, wenn es sich um Maßnahmen handelt, die der Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten oder der Feststellung seiner Dienst- oder Verwendungsfähigkeit dienen; das Grundrecht nach Art. 2 II 1 GG wird insoweit eingeschränkt[...]
Nicht zumutbar ist eine ärztliche Behandlung, die mit einer erheblichen Gefahr für Leben oder Gesundheit des Soldaten verbunden ist, eine Operation auch dann, wenn sie einen erheblichen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit bedeutet"
§ 17 VII WPflG
"Nicht als ärztliche Behandlung [...] und nicht als Eingriffe in die körperliche Unversehrtheit gelten einfache ärztliche Maßnahmen, wie Blutentnahme aus dem Ohrläppchen, dem Finger oder einer Blutader oder eine röntgenologische Untersuchung"
§ 51 WPflG
"Die Grundreche der körperlichen Unversehrtheit (Art. 2 II 1 GG), der Freiheit der Person (Art. 2 II 2 GG), der Freizügigkeit (Art. 11 I GG) und der Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG( werden nach Maßgabe dieses Gesetzes eingeschränkt"
Fazit: Wenn es um Wehrpflicht geht, ist der Mensch Spielzeug des Staates. Ich bin jedoch der Meinung, daß man seine Grundrechte verteidigen sollte. Man sollte sich daher jeglichen staatlichen Zwanges mit Gegengewalt widersetzen. Wer dir Blut abzapfen möchte, bekommt hat ordentlich eine geklatscht. Wer dir in den ***** greift oder die Eier krault, wird demoliert. Daß halte ich für geboten im Rahmen einer deart abartigen Gesetzeslage.
In der StPO gibt es für Schwerverbrecher viel härtere Regelungen was körperliche Eingriffe anbelangt. Einem sexuellen Belästiger darf z.b. keine DNA- und kein Blut entnommen werden, ABER EINEM WEHRPFLICHTIGEN, genau genommen JEDEM DEUTSCHEN MANN.... der absolute Hammer....
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Also mir hat keiner Blut abgenommen.[/quote]
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