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  1. #21
    Gesperrt
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    761
    Sag mal thule biste beim Amt oder anderweitig in diesem Bereich tätig?

  2. #22
    Sportbild Leser/in
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    75
    Der Arbeitgeberservice (u.a. Bewerberauswahl, Arbeitsmarktberatung, Outplacementberatung, Vermittlungshilfen) ist einer meiner Tätigkeitsschwerpunkte.

  3. #23
    75-kg-Experte/in
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    Hi,

    wie ist das eigentlich mit den Arbeiszeiten eines volljährigen Azubis (Sport-und Fitnesskaufmann), wenn man von einer 40-Stunden-Woche ausgeht?

    Sind da z.B. auch 6 Arbeitstage in der Woche zu je 6 bis 6,5Stunden erlaubt oder dürfen es nur 5 Arbeitstage sein? Und wie ist es mit Schichtdienst? Weil ich im Herbst voraussichtlich zwei Azubis einstelle und es ja unfair gegenüber dem einen Azubi wäre, wenn einer immer früh und der andere immer spät arbeiten müsste?

    Danke schon mal für eine Antwort!

    Gruß,
    Thorus

  4. #24
    Sportbild Leser/in
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    Grundsätzliches:

    Rahmenbedingungen der Arbeitszeit sind i.d.R. im Arbeitsvertrag zu fixieren.
    Der Arbeitsvertrag an sich ist hinsichtlich seines Rechtscharakters ein privatrechtlicher Vertrag, welcher inhaltlich vom Grundsatz her völlig individuell zwischen den Vertragspartnern (Arbeitgeber und Arbeitnehmer) ausgestaltet werden kann.
    Wie es so ist, gibt es von diesem Grundsatz der Vertragsfreiheit natürlich auch Ausnahmen: Bestimmungen des Arbeitsvertrages dürfen nicht gegen geltendes Recht verstoßen.
    Die sogenannte "salvatorische Klausel" am Ende des Arbeitsvertrages schützt diesen in den übrigen Teilen, sollten einige vertragliche Teilregelungen rechtswidrig sein.

    Insbesondere die Vorschriften des BGB und die Arbeitsgesetze ( ArbeitsschutzG ArbeitszeitG BerufsbildungsG BeschäftigungsförderungsG BundesurlaubsG Dienstvertragsrecht des BGEntgeltfortzahlungsG JugendarbeitsschutzG KündigungsschutzG MitbestimmungsG MutterschutzG NachweisG Sozialgesetzbuch (Auszug) TarifsvertragsG)
    sind bei der Gestaltung eines Arbeitsvertrages zu beachten.


    Beschäftigung Jugendlicher Azubi:

    Hier sind insbesondere die Vorschriften des JugendarbeitsschutzG zu beachten. (Sie gelten hier gem. §18 Abs. 2 ArbzeitG an Stelle des Arbeitzeitgesetzes)


    Beschäftigung von volljährigen Azubi

    Die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes (erster nachstehender Link)sind zu beachten.

    http://bundesrecht.juris.de/arbzg/index.html
    http://bundesrecht.juris.de/arbzrg/index.html (unrelevant)
    http://bundesrecht.juris.de/arbzabsichg/index.html (außer Kraft getreten)

    Kerninhalte:

    - tägliche Arbeitszeit beträgt 8 Stunden (kann auf bis zu 10 Stunden täglich ausgeweitet werden, wenn zum Halbjahr der Mittelwert 8 Stunden nicht überschreitet; in best. Branchen auch mehr mögl. bei Abbummeln)
    - Pausen (je Arbeitstag bei: >6 St. Arbeit=30 Minuten, >9 St.= 45 Minuten; Pausen sind teilbar, pro Pause mind. 15 min Dauer)
    - Sonn- und Feiertagsruhe (nicht bei Schicht- und Tendenzbetrieben, Kraftfahrern; und auch im Fitnesstudio Sonn- und Feiertagsarbeit möglich gem. §10 Abs. 1 Nr. 7 ArbzG, wenn dafür am Werktag zu ist)

    Die Mißachtung der Vorschriften stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und wird mit Bußgeldern geahndet. Wiederholte Mißachtungen bzw. Vorsatz können als Straftat verfolgt werden (Geldstrafe bis zu einem Jahr Haft).

    In Ausnahmefällen (z.B. riesiger Auftrag, Ausfall von Kollegen, unvorhergesehene Ereignisse, die existenzgefährdend sind o.ä.) darf von den Regelungen abgewichen werden.


    Zu Deiner Frage:

    Du kannst die Arbeitsverträge so gestalten wie vorgeschlagen. Im Arbeitsvertrag schreibst Du ungefähr hinein: "Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt 40 Stunden. Sie verteilt sich auf die Arbeitstage Mo-Sa und richtet sich nach den betrieblichen Erfordernissen."
    So kannst Du die beiden auch in Schichten gehen lassen. Sonderbestimmungen zur Nachtarbeit brauchst Du dabei nicht beachten, da ich schätze, dass sich die Schichten nicht mehr als zwei Stunden außerhalb des Zeitrahmens von 6-23 Uhr bewegen werden.

    (offtopic: Mindesturlaub von 24 Werktagen nicht vergessen)

    Gruß
    der M

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