Hallo zusammen,

würde gern mal Eure Meinung hören, vielleicht hat ja der Ein oder Andere selbst Erfahrungen gesammelt.

Meine Exfreundin hatte vor nem guten Jahr nen Autounfall, wirtschaftlicher Totalschaden. Die Suche nach einem neuen Auto erwies sich als schwierig, da sie für den Totalschaden nicht mehr viel Geld bekam.

In meiner Gutmütigkeit (mittlerweile würd ich es eher Blödheit nennen) hab ich ihr angeboten, ihr finanziell unter die Arme zu greifen. Ich hab ihr 4 Riesen von meinem Sparkonto auf ihr Girokonto überwiesen und hab darüber als Nachweis nen Überweisungsbeleg.

Soweit, sogut, die Beziehung ging in die Brüche. Die Kleine hat mich, um es mal abzukürzen, von vorne bis hinten verarscht. Hab nach Beendigung der Beziehung von mehreren Leuten ganz wilde Dinge über sie erfahren....

Ok, die Trennung ist nun ein halbes Jahr her. Da sie von sich aus bislang keinen Ton über das Geld verloren hat, habe ich sie heute darauf angesprochen.

Ende vom Lied ist, dass sie mir die Kohle natürlich nicht zurückzahlen will (und wohl auch nicht kann, da sie kronisch pleite ist und überhaupt nicht mit Geld umgehen kann).

Lange Rede, kurzer Sinn:

Wie stehen die Chancen, dass ich mittels des Überweisungsbeleges das Geld einklagen kann?

Ich weiß Bescheid darüber, dass man als Privatperson gegen jemand Anderen ein gerichtliches Mahnverfahren führen kann. Also was das angeht, brauch ich keinen Rat. Es geht mir halt lediglich um die rechtliche Wirksamkeit des Überweisungsbeleges.

Sie könnte sich ja doof stellen und behaupten, ich habe ihr die Kohle geschenkt?! Allerdings könnte ich ja dann sagen, dass auf dem Beleg "Darlehen" vermerkt ist.

Vielleicht weiß hier Jemand nen Rat. Werde sicher auch noch nen Anwalt befragen, aber dachte mir, erstmal hier nach Erfahrungen zu forschen.

Danke schonmal für Antworten.

PS: Keine Wertung, weiß selber, dass ich ein riesen Schaf bin und werd ner Tussi sicher nie wieder Geld geben.