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Strafbefehl aufgrund angeblicher telefonischer Morddrohung. Was tun?
Hallo User,
ins Offtopic passt es nicht, ins Zwischenmenschliche eher nur halb.
Ich habe einen Strafbefehl bekommen, dass ich 200 Euro zahlen soll,
weil ich angeblich einer jungen Frau eine telefonische Morddrohung
gemacht haben soll. Als Zeugin tritt ihre Mutter auf.
Dagegen habe ich Einspruch erhoben und eine Freundin kann für den besagten Tag aussagen bei mir gewesen zu sein und solche Drohungen nicht gehört zu haben.
Jetzt soll eine Gerichtsverhandlung stattfinden.
Von der jungen Frau habe ich mal ein krankes Tier gekauft, welches sie dann
zurücknahm und einen Tag später einschläfern liess.
Den Verkauf eines kranken Tieres wollte sie um jeden Fall vertuschen und mich sicherheitshalber mundtot machen. Da ich aber nunmal auch andere Menschen kenne, liess sich das eben nicht verschweigen.
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Wie würdet Ihr handeln?
Ich habe kein Geld mir einen Verteidiger zu leisten und dann womöglich ein schwarzes Loch zu öffnen, wenn Revision gemacht wird ect..
Eine Morddrohung habe ich nicht ausgesprochen!
Sollte ich dennoch unterliegen in der Verhandlung, wird der Prozess mehr kosten als die 200 Euro und bekommt meine Freundin, die Zeugin ist, ein Problem.
Tauche ich vor Gericht auf und sehen mich die Richter trauen mir die Richter sicher auch Morddrohungen zu, da ich relativ selbstbewusst aussehe
(kann sich in Sekundenschnelle auch ändern vor Gericht - ich habe es noch nie erlebt).
Mir einen Verteidiger von geborgtem Geld zu leisten und dennoch keine Garantie zu haben, dass er für mich gewinnt, ist mir ziemlich heiss gestreckt.
200 Euro okay!
Was mich daran sehr sehr stört, dass ich damit für ca. 5 Jahre in ein Bundeszentralregister komme (kein Eintrag ins Führungszeugnis).
Kennt von Euch jemand solche Situation?
Wie würdet Ihr handeln?
Danke.
Ich bitte um sachliche Antworten, mich macht das Thema schon fertig genug.
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60-kg-Experte/in
worüber machst du dir sorgen? es steht aussage gegen aussage und das heißt so lange du nicht vorbestraft bist, im zweifel für den angeklagten! und selbst wenn nicht, 200€ strafe.... selbst wenn du pleite bist ist das kein problem weil du es auf raten abstottern kannst.
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 Zitat von Placeboeffect
es steht aussage gegen aussage und das heißt so lange du nicht vorbestraft bist, im zweifel für den angeklagten!
das ist so nicht richtig. der richter wird erst einmal vom gesunden menschenverstand ausgehen und sich denken, dass man jemanden nicht ohne grund wegen morddrohungen anzeigt. und wenn die tante den richter gut überzeugen kan,ist der kollege dran-ob er es nun war oder nicht. deswegen einen anwalt nehmen.
das gleiche wäre, wenn du einen drängler anzeigst, keine zeugen hast und dieser plötzlich mit 5 brüdern das gegenteil behauptet. aussage gegen aussage ist pauschal schlichtweg falsch!
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Sportrevue Leser
 Zitat von bavarian oak
das ist so nicht richtig. der richter wird erst einmal vom gesunden menschenverstand ausgehen und sich denken, dass man jemanden nicht ohne grund wegen morddrohungen anzeigt. und wenn die tante den richter gut überzeugen kan,ist der kollege dran-ob er es nun war oder nicht. deswegen einen anwalt nehmen.
exactly. zudem ist das "opfer" im strafrechtsprozess auch zeuge. damit sinds schonmal 2 zeugen. da ist es auch fast egal, ob die beiden verwandt sind
das gleiche wäre, wenn du einen drängler anzeigst, keine zeugen hast und dieser plötzlich mit 5 brüdern das gegenteil behauptet. aussage gegen aussage ist pauschal schlichtweg falsch!
da wirds schwierig, was machen die zu 6 im 3er.
wenn du aber einen wegen einem rotlichtverstoß anzeigst, dieser alleine im auto sitzt, wird er mit großer sicherheit verurteilt
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Flex Leser
Wenn du den Strafbefehl erhalten hast, dann hast du vorher zumindest die Möglichkeit gehabt Dich dazu zu äußern (entweder über Anwalt, oder bei der Polizei, oder Du hast keine Angaben zur Sache gemacht ?). Ohne Akteneinsicht
(=Rechtsanwalt) kannst Du nicht wissen ob es evtl. noch weitere Beweise gegen dich gibt (z.b. Aufzeichnung des Gesprächs ? oder irgendwelche "SMS" die versandt wurden ?)
Bei jedem Amtsgericht (am besten das zuständige in dieser Sache) gibt es eine
(ich glaube kostenlose) Rechtsberatungsstelle. Einfach mal anrufen, und nachfragen wann man für eine Beratung vorbeikommen kann.
Bei der doch recht geringen Strafhöhe (eie man es sieht) von 200,- Euro wirst
Du zwar in einer pol. Kontrolle bei den Erkenntnissen mit "Bedrohung" geführt, aber ich glaube nicht, dass Du einen Eintrag ins "pol. Führungszeugnis" erhalten wirst, weil die Anzahl der "Tagessätze" bei einer 200,- euro Strafe zu niedrig für einen solchen Eintrag ist. Schau mal wieviel Tagessätze die 200,- euro entsprechen (ich schätze mal es werden 10 oder 20 Tagessätze sein, und dass liegt unter der erforderlichen Tagessatzanzahl).
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geh doch mal bei den beiden vorbei und lass deine agressionenn raus, dann werden sie die gerichtsscheiße schon zurückziehen !
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Eisenbeißer/in
Als ich diesen Brief da von dir gelesen habe dachte ich mir sofort der hat einen am Kopp, wenn Menschen nicht reagieren oder antworten dann wollen sie halt nix mit dir zu tun haben, du solltest genug selbstbewusstsein und ein "eigenes ausgefülltes Leben" haben um auf so einen ******* zu verzichten was anscheinend nicht der Fall ist. Und bei Aussage gegen Aussage passiert nix, ich glaube wohl kaum das die olle das Gespräch aufgezeichnet oder SMS aufn Handy gespeichert hat, wenn ja haste nen Problem, ich hab manchmal das Gefühl die ******* Gerichte verhandeln halt jeden ******* um Kohle zu machen, für mich auch alles Verbrecher
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 Zitat von Mr.Sonnenstrand
Bei jedem Amtsgericht (am besten das zuständige in dieser Sache) gibt es eine
(ich glaube kostenlose) Rechtsberatungsstelle. Einfach mal anrufen, und nachfragen wann man für eine Beratung vorbeikommen kann.
das ist schon mal falsch
bei gericht gibts keine rechtsberatung, ist aber ein weit verbreiteter irrglaube
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60-kg-Experte/in
 Zitat von bavarian oak
das ist so nicht richtig. der richter wird erst einmal vom gesunden menschenverstand ausgehen und sich denken, dass man jemanden nicht ohne grund wegen morddrohungen anzeigt. und wenn die tante den richter gut überzeugen kan,ist der kollege dran-ob er es nun war oder nicht. deswegen einen anwalt nehmen.
das gleiche wäre, wenn du einen drängler anzeigst, keine zeugen hast und dieser plötzlich mit 5 brüdern das gegenteil behauptet. aussage gegen aussage ist pauschal schlichtweg falsch!
ohne anwalt würde ich sowieso nie was sagen, geschweige denn vor gericht gehen, ich dachte das setzt der gesunde menschenverstand voraus.
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75-kg-Experte/in
Wenn Du vernünftig aus der Sache rauskommen willst, musst Du Dir wohl doch einen Verteidiger nehmen. Der kann über eine Akteneinsicht dann erst einmal in Erfahrung bringen, was wirklich in der Ermittlungsakte steht.
Nimm Dir einen Verteidiger in der Nähe des zuständigen Amtsgerichts. Der wird den Richter kennen und kann vor der Verhandlung mit dem Richter schon mal "außerhalb des Protokolls" telefonieren. Wenn bei Dir keine entsprechenden Vordelikte bestehen, dürfte bei Gericht auch kein großes Bedürfnis bestehen, wegen solch einer Bagatelle eine Beweisaufnahme mit zig Zeugen durchzuführen. Der Anwalt könnte es daher ohne weiteres hinkriegen, dass die Sache in der Hauptverhandlung - gegen Zahlung einer Geldauflage - eingestellt wird. Deine Weste wäre dann auch weiterhin weiß.
Ich würde das meinen Mandanten jedenfalls so raten
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