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  1. #31
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    Zitat Zitat von Gugy
    BB XY hat Abitur und ist seriös, sein Opfer hat einen Hauptschulabschluss und bereits mehrfach derartige Probleme.
    Wird Zeit das dir arroganten Schnösel mal eine Lektion erteilt wird. Keine Gnade!!!!

  2. #32
    Eisenbeißer/in
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    Zitat Zitat von Hiroshige
    Wird Zeit das dir arroganten Schnösel mal eine Lektion erteilt wird. Keine Gnade!!!!

  3. #33
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    Zitat Zitat von Gugy

    Besoffene Zeugen zählen wohl nicht, BB XY hat Abitur und ist seriös, sein Opfer hat einen Hauptschulabschluss und bereits mehrfach derartige Probleme.
    .
    das ist tendenziell eher schlecht. keine ahnung warum, aber, wenn die meinen die haben einen normalen menschen vor sich, dann kriegen die im verhältnis ne höhere strafe. ich msste das mal statistisch nachrechnen. aber so ist mein eindruck.

    höheres bildungsniveau - höheres strafmaß.

    aus verschiedenen gründen und einer verqueren logik.

    1. abiturient wird für fähiger gehalten, die tragweite seiner handlung zu begreifen, was sie paradoxerweise irgnedwie schlimmer macht.

    2. er und sein umfeld kann sich vernünftiger äußern und erreicht nicht oder später das niveau, wo entnervt aufgegeben wird mit den ermittlungen. damit ist der fall schneller klar und man kann endlich mal alles ordnungsgemäß durchziehen.

    und 3. droht von abiturienten und deren umfeld tedenziell keine gefahr für leib und leben. ein hohes strafmaß bleibt also eher ohne unangenehme folgen für den richter.

    solange die kamera zeigt, wie du jeandem hilfst, solltest du dich entspannen können. und vllt. erzählen, dass du nicht erleben wolltest, dass jemand an seinen kopfverletzungen und inneren blutungen stirbt, während wieder mal alle untätig daneben stehen...

  4. #34
    Phantom Rooster Avatar von Daemonarch
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    Dann werden die Migrantenkuschler sicher noch sagen :

    "Ja, aber - Herr Nazi, dann gleich Handgreiflich werden? SIE HITLER? Sie hätten ja mit dem Aggressor auch einen Mate-Tee trinken können, und beruhigend auf ihn einreden, da hätten Sie die Situation friedlich gelöst! KNAST!"
    Zitat Zitat von Colonel Stuart Beitrag anzeigen
    Lügenpresse halt die Frésse!

  5. #35
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    Zitat Zitat von Daemonarch
    Dann werden die Migrantenkuschler sicher noch sagen :

    "Ja, aber - Herr Nazi, dann gleich Handgreiflich werden? SIE HITLER? Sie hätten ja mit dem Aggressor auch einen Mate-Tee trinken können, und beruhigend auf ihn einreden, da hätten Sie die Situation friedlich gelöst! KNAST!"
    diese argumentation kommt von leuten, die eigtl. angst haben und darum ursache und wirkung umkehren wollen, um ihr ego zu schützen. in dieser interpretation ist nichts-machen nämlich moralisch höher gestellt und der auslöser an sich eher ne art naturkatastrophe. was es aber natürlich nicht ist.

    p.s. mate wüht doch eher auf mit dem krassen coffein.

  6. #36
    Eisenbeißer/in
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    Zitat Zitat von Daemonarch
    Dann werden die Migrantenkuschler sicher noch sagen :

    "Ja, aber - Herr Nazi, dann gleich Handgreiflich werden? SIE HITLER? Sie hätten ja mit dem Aggressor auch einen Mate-Tee trinken können, und beruhigend auf ihn einreden, da hätten Sie die Situation friedlich gelöst! KNAST!"

    Bingo zum glück ist der Typ kein Migrant sonder Strohblond.

    Muss die Polizei eigentlich sagen welches Beweismaterial gegen jemanden vorliegt?

    Generell ist glaub ich keine Aussage ohne Anwalt am besten...


    Generell ist doch bei unserem Rechtssystem alles verdreht, wenn ein paar asylanten eine Frau verkloppen und man zur Hilfe eilt und einem von denen das Gesicht bricht wird man selbst genausolange verdonnert wie die asylanten...

    man sollte gar niemanden mehr helfen

  7. #37
    Archon tes Poseos Avatar von TriStar
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    Zitat Zitat von Gugy
    3 Leute schlagen auf Freund ein (kamera müsste das auch gefilmt haben)

    1. BBer XY sieht seinen Freund und rastet aus, schnappt sich einen der 3 und schlägt ihm 1x in die ****** damit er loslässt, der typ blutet überall.
    (auch auf dem überwachungsband)
    Gilt in diesem Falle Nothilfe?
    Aufgepasst:


    So pauschal unmöglich zu sagen. Das wird, ob anwaltlich oder im Prozess, zerlegt bis ins kleinste Detail. Paar Beispiele:

    Wer hat wo gestanden, in welcher Entfernung?

    Wie viele von den 3 Personen haben tatsächlich geschlagen? (Bei Personen, die bei so etwas noch NICHT geschlagen haben, wird davon ausgegangen, das sie s auch weiterhin nicht tun werden)

    War jemand in unmittelbarem Begriff wieder zuzuschlagen?

    Waren Anzeichen erkennbar (Schritt nach vorne, Ausholbewegung?)

    Wie stand es um die Verhältnismässigkeit? War ein Faustschlag ins Gesicht wirklich das einzig mögliche Mittel, um den Schlagenden von einem weiteren Schalg abzuhalten?

    In diesem Fall wird deinem Kollegen auch seine körperliche Überlegenheit zum Nachteil ausgelegt: Dadurch wäre er theoretisch in der Lage gewesen, den Schläger wegzureissen/ zu stossen/ festzuhalten uswusf

    Alles schon gehabt.


    TriStar

  8. #38
    Eisenbeißer/in Avatar von verrückteMONGO
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    wenn es zur Aussage / Verfahren kommt und deinem Kumpel (eigentlich glaube ich ja dass du der BB bist ) die Anklageschrift vorgelesen wird soll er einfach antworten:

    Wer? Ich ?

  9. #39
    Eisenbeißer/in Avatar von massagebaumann
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    bei dem genannten bb xy war es keine notwehr sondern nothilfe;
    schlecht für ihn wenn es zeugen gab, denn körperverletzung bleibt in diesem fall körperverletzung;
    als betroffener bei der polizei einfach keine detailierten angaben machen;

  10. #40
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    Zitat Zitat von LLIKO7
    das ist tendenziell eher schlecht. keine ahnung warum, aber, wenn die meinen die haben einen normalen menschen vor sich, dann kriegen die im verhältnis ne höhere strafe. ich msste das mal statistisch nachrechnen. aber so ist mein eindruck.

    höheres bildungsniveau - höheres strafmaß.

    aus verschiedenen gründen und einer verqueren logik.

    1. abiturient wird für fähiger gehalten, die tragweite seiner handlung zu begreifen, was sie paradoxerweise irgnedwie schlimmer macht.

    2. er und sein umfeld kann sich vernünftiger äußern und erreicht nicht oder später das niveau, wo entnervt aufgegeben wird mit den ermittlungen. damit ist der fall schneller klar und man kann endlich mal alles ordnungsgemäß durchziehen.

    und 3. droht von abiturienten und deren umfeld tedenziell keine gefahr für leib und leben. ein hohes strafmaß bleibt also eher ohne unangenehme folgen für den richter.

    solange die kamera zeigt, wie du jeandem hilfst, solltest du dich entspannen können. und vllt. erzählen, dass du nicht erleben wolltest, dass jemand an seinen kopfverletzungen und inneren blutungen stirbt, während wieder mal alle untätig daneben stehen...
    Sehe ich ebenso.

    Eben so eine seriöse Person fragte nach erhaltener Strafe nach ob den die Strafe milder ausgefallen wäre, wenn man Migrant mit Vorstrafen gewesen wäre. Antwort: Ja.

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