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 Zitat von SuperHornet
hahah das sind immer die besten, du sagst es, den " Rechschreibkenntnissen" wird noch mit "t" geschrieben, also "Rechtschreibkenntnissen" und " User" klein. 
Wieder einer von dir. 
Aber mir ist das grad peinlich. Da will ich klug*******en und dann sowas. Vergessen wir das einfach und erzählen niemand was davon.
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Discopumper/in
noch ne frage:
muss die polizei mich nicht
1.) entweder nach dem abhauen verfolgen und schnappen
oder
2.) ein Beweisfoto von dem Fahrer haben wo Fahrer + Kennzeichen zu sehen ist
um zu beweisen , dass ich es 100% war der abgehauen ist und nicht meine Großmutter oder sonst wer ?
Ansonsten ist nur schwer zu beweisen, dass ich es war, der abgehauen ist, da ja auch 2 andere Personen mit dem Wagen gefahren sein könnten.
2te Frage:
Falls es egal ist ob Foto oder nicht vorhanden ist, kann man dann nicht behaupten man hätte den Polizisten nicht als Polizisten erkannt und ist deshalb einfach weitergefahren.
(übrigens der Polizist hatte keine Kelle und trug auch keine Polizeimütze. Nach meinem Wissen, ist es Pflicht als Polizist eine Polizeimütze zu tragen.Aber das ist ja eigendlich auch egal, weil das kann ich wiederumm nicht beweisen
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wenn dein trabbi nicht unbedingt nach gras gerochen hat, verfolgt dich niemand...
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@Hefti vorgestern bist du geflitzt und die Polizei war noch nicht bei dir?
Dann kommen die auch nicht mehr.
Oder sie stehen heute morgen zwischen 5 und 6Uhr vor der Tür.
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 Zitat von SuperHornet
hahah das sind immer die besten, du sagst es, den " Rechschreibkenntnissen" wird noch mit "t" geschrieben, also "Rechtschreibkenntnissen" und " User" klein. 
"User" wird "User" geschrieben und nicht "user" da es ein eingedeutschtes Wort ist.
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Eisenbeißer/in
 Zitat von Hefti-Schlumpf
noch ne frage:
muss die polizei mich nicht
1.) entweder nach dem abhauen verfolgen und schnappen
nein, denn wenn sie es nicht schafft dann ist es so, es ist kein spiel indem du gewinnst wenn es dir gelingt der polizei zu entwischen.
wo kämen wir denn hin, wenn nur diejenigen bestraft würden, wenn sie auf frischer tat geschnappt wären.
 Zitat von Hefti-Schlumpf
oder
2.) ein Beweisfoto von dem Fahrer haben wo Fahrer + Kennzeichen zu sehen ist
um zu beweisen , dass ich es 100% war der abgehauen ist und nicht meine Großmutter oder sonst wer ?
so funktioniert es nicht, da der fahrzeughalter sein auto nicht als gestohlen gemeldet hat trägt er die volle verantwortung.
 Zitat von Hefti-Schlumpf
Ansonsten ist nur schwer zu beweisen, dass ich es war, der abgehauen ist, da ja auch 2 andere Personen mit dem Wagen gefahren sein könnten.
ok, lass mich kurz überlegen wie ich es dir erklären kann.
gehen wir davon aus dass die polizei das kennzeichen kennt. außer dem fahrzeughalter gibt es noch 3 fahrer, dich eingeschlossen, also 4 beteiligte
1. der fahrzeughalter steht in der verantwortung, bekommt eine strafanzeige
2. er bekommt auch die gelegenheit sich zu den straftaten zu äußern
3. gibt er die taten zu, wird er mit allen konsequenzen bestraft
4. wird er die taten bestreiten, muss er glaubhaft darlegen wer sonnst zugang zu dem fahrzeug hat und wer gefahren ist
5. entweder er sagt gleich die wahrheit und zeigt mit dem finger auf dich oder er nennt die namen und adressen aller 3 fahrer
6. die 2 anderen fahrer können wir denke ich ausschließen
7. jetzt bist du dran sich zu den vorfällen zu äußern, gibst du es zu, lernst du für die zukunft. bestreitest du es, fängt der spaß jetzt an.
8. der fahrzeughalter kann aufgrund deiner aussage dich wegen vortäuschung einer straftat anzeigen da du ihm absichtlich diese in die schuhe schieben "willst".
9. den wagen von dem fahrzeughalter kannst du schon mal vergessen. du müsstest dich zu der neuen anzeige äußern und würdest dich womöglich in widersprüche verstricken.
10. hälltst du nach wie vor an "deiner unschuld" fest, kommt es auf kurz oder lang zum prozess (zivilrecht) denn der fahrzeughalter wird es kaum mit sich machen lassen.
11. sagst du am anfang des prozesses doch die wahrheit, dann kannst du es genauso gut am anfang bei der polizei schildern. punkt 7
12. frag mich jetzt nicht nach dem ausgang des prozesses, sollte es dazu kommen wäre es SEHR MIES, ARM UND FEIGE. denke an lokis worte. solltest du weiter "lügen" (soweit bist du jetzt nicht, ist klar, bis hierhin ist der verlauf imaginär ) und den prozess am ende verlieren, käme noch einiges hinzu, von kosten ganz zu schweigen.
§ 145d Vortäuschen einer Straftat
(1) Wer wider besseres Wissen einer Behörde oder einer zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Stelle vortäuscht,
1.daß eine rechtswidrige Tat begangen worden sei oder
2.daß die Verwirklichung einer der in § 126 Abs. 1 genannten rechtswidrigen Taten bevorstehe,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 164, § 258 oder § 258a mit Strafe bedroht ist.
(2) Ebenso wird bestraft, wer wider besseres Wissen eine der in Absatz 1 bezeichneten Stellen über den Beteiligten
1.an einer rechtswidrigen Tat oder
2.an einer bevorstehenden, in § 126 Abs. 1 genannten rechtswidrigen Tat
zu täuschen sucht.
§ 153 Falsche uneidliche Aussage
(1) Wer vor Gericht oder vor einer anderen zur eidlichen Vernehmung von Zeugen oder Sachverständigen zuständigen Stelle als Zeuge oder Sachverständiger uneidlich falsch aussagt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) Einer in Absatz 1 genannten Stelle steht ein Untersuchungsausschuss eines Gesetzgebungsorgans des Bundes oder eines Landes gleich.
§ 154 Meineid
(1) Wer vor Gericht oder vor einer anderen zur Abnahme von Eiden zuständigen Stelle falsch schwört, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.
(2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.
§ 142 Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (je nach auslegung falls sich der polizist verletzt hat)
(1) Ein Unfallbeteiligter, der sich nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt, bevor er
1.zugunsten der anderen Unfallbeteiligten und der Geschädigten die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung durch seine Anwesenheit und durch die Angabe, daß er an dem Unfall beteiligt ist, ermöglicht hat oder
2.eine nach den Umständen angemessene Zeit gewartet hat, ohne daß jemand bereit war, die Feststellungen zu treffen,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Nach Absatz 1 wird auch ein Unfallbeteiligter bestraft, der sich
1.nach Ablauf der Wartefrist (Absatz 1 Nr. 2) oder
2.berechtigt oder entschuldigt
vom Unfallort entfernt hat und die Feststellungen nicht unverzüglich nachträglich ermöglicht.
(3) 1Der Verpflichtung, die Feststellungen nachträglich zu ermöglichen, genügt der Unfallbeteiligte, wenn er den Berechtigten (Absatz 1 Nr. 1) oder einer nahe gelegenen Polizeidienststelle mitteilt, daß er an dem Unfall beteiligt gewesen ist, und wenn er seine Anschrift, seinen Aufenthalt sowie das Kennzeichen und den Standort seines Fahrzeugs angibt und dieses zu unverzüglichen Feststellungen für eine ihm zumutbare Zeit zur Verfügung hält. 2Dies gilt nicht, wenn er durch sein Verhalten die Feststellungen absichtlich vereitelt.
(4) Das Gericht mildert in den Fällen der Absätze 1 und 2 die Strafe (§ 49 Abs. 1) oder kann von Strafe nach diesen Vorschriften absehen, wenn der Unfallbeteiligte innerhalb von vierundzwanzig Stunden nach einem Unfall außerhalb des fließenden Verkehrs, der ausschließlich nicht bedeutenden Sachschaden zur Folge hat, freiwillig die Feststellungen nachträglich ermöglicht (Absatz 3).
(5) Unfallbeteiligter ist jeder, dessen Verhalten nach den Umständen zur Verursachung des Unfalls beigetragen haben kann.
§ 223 Körperverletzung
(1) Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar
 Zitat von Hefti-Schlumpf
2te Frage:
Falls es egal ist ob Foto oder nicht vorhanden ist, kann man dann nicht behaupten man hätte den Polizisten nicht als Polizisten erkannt und ist deshalb einfach weitergefahren.
(übrigens der Polizist hatte keine Kelle und trug auch keine Polizeimütze. Nach meinem Wissen, ist es Pflicht als Polizist eine Polizeimütze zu tragen.Aber das ist ja eigendlich auch egal, weil das kann ich wiederumm nicht beweisen 
behaupten kannst du viel, du kannst auch sagen dass es die ferengi waren und du angst hattest, um dein geld betrogen zu werden.
ob der richter dir das glaubt, ist eigentlich klar, genauso verhällt es sich mit der mütze und der polizeikelle.
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Eisenbeißer/in
 Zitat von Gus
"User" wird "User" geschrieben und nicht "user" da es ein eingedeutschtes Wort ist.
es ist in erster linie english und deshalb klein. nur weil notgedrungen ein geschlecht vor anglizismen künstlich hinzugeführt wird, bleibt es trotzdem english.
kennst du das datum wann es eingedeutscht wurde? ist es zuvor noch zur grundschule gegangen oder an einem auffangkurs für ausländer teilgenomen?
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 Zitat von SuperHornet
es ist in erster linie english und deshalb klein. nur weil notgedrungen ein geschlecht vor anglizismen künstlich hinzugeführt wird, bleibt es trotzdem english.
kennst du das datum wann es eingedeutscht wurde? ist es zuvor noch zur grundschule gegangen oder an einem auffangkurs für ausländer teilgenomen? 
guck einfach mal in den duden du klugshizzer...
 Zitat von Duden.de
1. User [ju:z¿], der; -s, - [engl. user, eigtl. = Konsument, zu: to use = gebrauchen < (a)frz. ...
alles klar? das nächste mal das spatzenhirn vorher einschalten...
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Phantom Rooster
Ich glaub das wird teuer, so oder so..
 Zitat von Colonel Stuart
Lügenpresse halt die Frésse!
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Archon tes Poseos
Könnt ihr villeicht mal mit eurer Rechtschreibduskussion aufhören ihr Deppen?
ontopic:
War keine glückliche Aktion muß ich sagen. Wenn sich der Cop nicht verletzt hat isses aber nur halb so schlimm. Würde einfach ma garnichts machen, bleibt dir eh kaum was anderes übrig.
Haben die Grünen halt Pech gehabt. Wird sie evtl dazu anregen ihre Kontrollen nächstes Mal durchdachter anzulegen, sowas muß man da einfach einkalkulieren. Schlecht geplant -> ******* gelaufen. Ich wette die habens nicht mal ihrem Vorgesetzten erzählt weils ihnen peinlich war das du so einfach durchzuckeln konntest 
TriStar
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