Folgendes mögliches Szenario.

Ein Soldat erlebt eine Hausdurchsuchung weil ihm nachgewiesen wird bei einer Person Doping gekauft zu haben. Die Polizei und Staatsanwaltschaft erstattet Anzeige bzgl. Verkauf und Einfuhr von Arzneimitteln gegen den Soldaten.

Doping(anabole Steroide) Besitz ist legal. Weitergabe verboten.

Der Soldat gibt bei der Aussage zu für den Eigenkonsum diese Dinge bestellt zu haben. Daraufhin wird das Verfahren eingestellt weil die gefundene Menge ganz ganz gering ist und kein Hinweis auf Weitergabe besteht.

2 Jahre nach der Einstellung wird aufgrund angeforderter neuer Sicherheitsüberprüfung durch den militärischen Abschirmdienst eine S Ü2 Sicherheitsüberprüfung 2 beanragt um diese zu verlängern.

Bei diesem Gespräch gibt der Soldat an niemals Doping betrieben zu haben da es gegen § 17 abs 4 Soldatengesetz: pflicht zur gesunderhaltung verstößt. 4 jahre nach dem Fall wird aufgrund der Akteneinsicht durch den MAD diese kleine Unstimmigkeit aufgedeckt. Aussage Staatsanwalt: Eigenbedarf genommen...Aussage MAD Bundeswehr: nichts genommen... Das ist jetzt ein Problem!?

In einem neuen Gespräch gibt der Soldat zu damals kleine Mengen zu Testzwecken benutzt zu haben und jetzt nicht mehr.

Dann legt der MAD dem Soldat ein Schreiben vor bzgl ärztlicher Untersuchung, Entbindung der ärztlichen Schweigepflicht und Einsicht in die Gesundheitsakte des Soldaten. Das soll der Soldat unterschrieben um somit nochmal zu bestätigen nichts mit Doping zu tun zu haben und zum Arzt gehen einen Dopingtest machen. Der dann eingesehen werden kann und der Arzt der Schweigepflicht entbindet. Blut und oder Urin !?!?!? keine ahnung

Der Soldat hat das Schriftstück nicht unterzeichnet und um Bedenkzeit gebeten.

Doping ist lange nachweisbar. Besonders leider Ganabol und Deca . Bei Einnahme vor 4 Wochen ist der Nachweis wohl ein Witz, oder? Kenne die Tabelle, da wird einem ja schlecht.


Ich glaube es kann keinen den Soldaten zwingen zu unterschreiben!?und diese Untersuchung zu machen.
Wer kennt sich da aus?


Was ist mit folgenden Fragen:

1. Wenn der Soldat nicht unterschreibt, wird dann aufgrund dringendem Verdacht eine ärztliche Untersuchung befohlen??? oder kann man dies nicht machen auf solch einer Grundlage? Es geht ja nicht um Drogen oder Betäubungsmittel!


2. Wenn der Soldat unterschreibt und ihm eine aktuelle Einnahme von Doping nachgewiesen wird, was wird daraus folgen?bzgl. der Ü2. und Übernahme zum Berufssoldaten etc?


Vielen Dank