Also, ich habe mich bei meinem eigenen Versicherer mal schlau gemacht:
Regelung wie folgt:
Haftung bei leichter und grober Fahrlässigkeit
Keine Haftung bei Vorsatz oder Schäden die im Rahmen einer Straftat begangen werden.
Es gibt in meinem Vertrag eine Ausschlussklauseln für gemietete oder geliehene Sachen.
Teilweilse gibt es Selbstbeteiligungen und es wird in der Regel der Zeitwert erstattet.
Kinder unter 7 Jahren kann man überhaupt nicht haftbar machen.....
Außerdem kann jeder Versicherer Sondervereinbarungen anbieten: z. B Gefälligkeitsschäden, Verlust privater Schlüssel und und und.
Also ist es auf jeden Fall stressfreier gar keinen Schaden zu verursachen.
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