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  1. #21
    Power User Avatar von HHH
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    tja leute, langsam aber sicher ist wohl wieder geld ausgeben angesagt

    HHH

  2. #22
    Discopumper/in
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    könnt ihr nen alternativ server empfehlen..?

  3. #23
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    tja leute, langsam aber sicher ist wohl wieder geld ausgeben angesagt
    gibt genug alternativen alle werden die nie bekommen.

    mc guyver würde jetzt sagen:

    für jedes problem gibts auch ne lösung

  4. #24
    Sportstudent/in Avatar von sidr
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    von mir aus bräuchte es gar keine Möglichkeit mehr geben sich das Zeugs per P2P saugen zu können.. dieser ganze öffentliche Mist gefällt mir einfach nicht..

  5. #25
    Eisenbeißer/in Avatar von MaLa
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    Zitat Zitat von C-Riouz
    wurd das jetzt nicht gerichtlich untersagt mit der verbindungsdatenspeicherung? zumindest der telekom wurde doch auferlegt, die verbindungsdaten nicht speichern zu dürfen da sie für eine rechnungsstellung an den kunden unerheblich seien!?
    Da habe ich noch was auf meiner Platte gefunden:


    T-Online darf nur für Rechnung nötige Verbindungsdaten speichern

    dpa-Meldung, 25.01.2006 (12:26)

    Darmstadt - Internetanbieter dürfen nach einem Urteil des Landgerichts Darmstadt nur diejenigen Verbindungsdaten ihrer Kunden speichern, die sie für die Rechnung benötigen. Mit dieser Entscheidung gab das Gericht am Mittwoch zum Teil der Klage eines Nutzers gegen den Anbieter T-Online statt. Demnach muss das Unternehmen die bei jeder Einwahl neu vergebene Internet-Adresse (IP- Adresse) eines Kunden sofort nach dem Ende der Verbindung löschen (Az.: 25 S 118/2005). Anhand dieser vorübergehenden Kennung lässt sich nachvollziehen, welche Seiten der Internetnutzer besucht hat.

    Der Privatkunde hatte gegen die Erfassung und Speicherung seiner Verbindungsdaten im Zusammenhang mit einem Pauschaltarif (Flat Rate) geklagt und in erster Instanz nur bezüglich der IP-Adresse Recht bekommen. In der Berufung verbot das Landgericht dem Anbieter nun auch, das Volumen der übertragenen Daten zu erheben und zu speichern, weil dies zur Ausstellung der Rechnungen nicht nötig sei. Dagegen ließ es die Speicherung von Anfangs- und Endzeit der Verbindung zu, weil dafür laut Vertrag unter bestimmten Umständen zusätzliche Kosten in Rechnung gestellt werden könnten. Eine Revision wurde nicht zugelassen.

  6. #26
    Sportstudent/in Avatar von sidr
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    wenn das wirklich so ist, wie wollen die einen dann noch drankriegen? ( egal was man macht )

    - warez
    - "hacking"
    - kreditkartenbetrug
    - spam

    usw usw

    theoretisch ist es dann ja nicht mehr möglich auf mich zu kommen...

  7. #27
    75-kg-Experte/in Avatar von chris87
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    Zitat Zitat von MrSlave
    an dieser stelle will ich an bockwurst erinnern. das war nämlich nicht so leciht zu ersetzen
    ich finde döner oder currywurst ist ein guter ersatz

  8. #28
    Sportrevue Leser Avatar von ES77-MEDIA
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    hm,

    also laut der terrorismusbekämpfung + allen regelungen + gesetzen werden aber alle daten ein halbes jahr gespeichert. das ganze wollte man auf 1 jahr ausdehnen.

    das urteil ist für den user anscheind gültig aber keine generelle bedienung.

    der provider speichert trotzdem dem daten, muss er doch! und warum? falls jemand eine ip hat von jemanden der ihn gehackt hat, eine bank gehackt wurde und nur die ip hat . . . anhand der ip wird dann rausgesucht wer zu diesem zeitpunkt diese eine ip hatte.

    wenn die das immer löschen müssten nachdem ich mich ausklinke könnte ich ja jedes onlineverbrechen begehen was es gibt! weil ich klink mich aus und niemand weis wer ich bin!

    das mit dem mitschneiden bzw loggfiles ist nicht verboten. als serverbetreiber kannst du das tun. zivilrechtlich geht dann der medienkonzern etc gegen dich vor, nicht die staatsmacht bzw polizei etc.
    // design . love & rock'n roll - www.enrico-seidler.com

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