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75-kg-Experte/in
Haftung bei Diebstahl im Solarium
Hallo Zusammen,
ich habe hier eine Frage zum Haftungsauschluß. Angeblich gibt es ein Urteil, in dem ein Solariumbetreiber haften mußte, als sein Kunde in der geschlossenen Kabine bestohlen wurde.
Ich habe mich dumm und dämlich gegoogelt und fand lediglich einen Hinweis auf photomed.de. Das Urteil kann man nur lesen, wenn man dort Mitglied ist. Bin ich leider nicht.
Kann mir einer von Eich vielleicht weiter helfen?
Vielen Dank und Grüße
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Tja da würde ich mich mal von der Couch bequemen (soll auch gut für die Figur sein) und an dem besagten Solarium vorbei dackeln.
Dort wird man dann AGB vorfinden die besagen
Wir übernehmen keinerlei Haftung für Verlust oder Beschädigung bei den von unseren Kunden und Besuchern in unsere Räumlichkeiten eingebrachten oder in diesen liegen gelassenen Gegenstände und Wertsachen, es sei denn, unsererseits liegt ein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor.
diese AGB sind in 99,9999999 Prozent aller Solarien gleich (warum wohl )
Keep on pumping
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75-kg-Experte/in
Du hast meinen Frage nicht verstanden oder nicht richtig gelesen. Es geht um die Haftung in der Kabine; einem abgeschlossenem Raum. Es gibt hierzu ein Gerichtsurteil, welches den im Solarium aushängenden Haftungsauschluß in diesem Fall für nichtig erklärt.
Danke für den Hinweis mit der Figur.
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hmmm in der Geschlossenen Kabine bestehlen werden ? hast Du Dich selber bestohlen oder ist es Einbruch in die Geschlossene Kabine?
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vielleicht war es so ne kabine die unten offen ist und die wertsachen haben auf dem boden gelegen
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Gar nicht mal so unsinnig. Das Solarium bei uns ist oberhalb der Wände offen, eine schmale Person könnte da rüber und sich die Sachen von Haken greifen.
Wenigstens unten ist ganz zu.
Deshalb lege ich meine Klamotten auch auf dem Stuhl neben der Sonnenbank ab, somit müsste erst mal einer reinkommen.
Ob ich das merken würde bei Kopfhöhrer auf und Musik glaube ich kaum.
Also ich rede da jetzt von öffentlichen Einrichtungen, bei vielen Privaten sieht es ja anders aus, denn dort gibt es ja Personal was die Leute und vor allen die Gänge im Auge haben sllte.
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 Zitat von Medusa
Du hast meinen Frage nicht verstanden oder nicht richtig gelesen. Es geht um die Haftung in der Kabine; einem abgeschlossenem Raum. Es gibt hierzu ein Gerichtsurteil, welches den im Solarium aushängenden Haftungsauschluß in diesem Fall für nichtig erklärt.
Danke für den Hinweis mit der Figur.
Eben! In diesem Fall. Es gibt kein Grundsatzurteil über so etwas.
"Photomed" ist der Bundesfachverband für Solarien und Besonnung - also
Betreiber-spezifisch. Wieso sollte man als Kunde dort ein kostenloses Passwort bekommen? Wenn die Kabine abgeschlossen war und man in man seine Tasche auf den Boden zur Wand an der unten offenen Nachbarkabine stellt ist man selbst dran schuld. Das wird es kein Gricht geben die zu Gunsten des bestohlenen urteilen würde. Ausserdem fragt das seinen Anwalt.
Eine ganz einfache Lösung wäre gewesen, dass man sich ein Stahlkabel mit Schloss besorgt. Das Material hierfür gibt es in jedem Baumarkt für wenige Euros. Das eine Ende wird fest in der Tasche verankern, bei einer Ledertasche z.B. mit Nieten am Innensaum. Eine Schlaufe am anderen Ende und ein kleines Vorhängeschloss, und schon bildet die Tasche mit dem Solarium eine untrennbare Einheit.
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75-kg-Experte/in
Wie und wo welche Tasche stand, wird hier gemutmaßt.
Ob man einen Panzerschrank mit in die Kabine nimmt, oder nicht sei auch mal dahin gestellt.
Ich will kein Passwort für photomed, sondern einen Hinweis aufs Urteil.
Nicht mehr und nicht weniger. Wenn einer eine Info hat, gerne her damit.
Diskussionen und wertvolle Tipps die mit "ich würde....." "man hätte......" man könnte....." beginnen sind hier nicht zielführend.
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Also ich habe sofort etwas gefunden als ich Solarium Forum eingegeben habe.
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Flex Leser
@Offebach
dann sei doch so freundlich und gib das Gefundene weiter oder hast Du Dich nur zum Stänkern angemeldet?
Kindergarten hier!
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