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Sportstudent/in
Suche Rechtssprechungen bzw. Urteile zur Vertragsungültigkeit
Suche dringend Rechtssprechungen oder Paragraphen die besagen, dass ein Fitnessstudiovertrag ungültig ist in folgenden Fällen:
-Umzug über mehr als 600km.
-bei Vertragsunterzeichnung noch minderjährig
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 Zitat von thedarkness82
Suche dringend Rechtssprechungen oder Paragraphen die besagen, dass ein Fitnessstudiovertrag ungültig ist in folgenden Fällen:
-Umzug über mehr als 600km.
-bei Vertragsunterzeichnung noch minderjährig
§ 108
Vertragsschluss ohne Einwilligung
(1) Schließt der Minderjährige einen Vertrag ohne die erforderliche Einwilligung des gesetzlichen Vertreters, so hängt die Wirksamkeit des Vertrags von der Genehmigung des Vertreters ab.
(2) Fordert der andere Teil den Vertreter zur Erklärung über die Genehmigung auf, so kann die Erklärung nur ihm gegenüber erfolgen; eine vor der Aufforderung dem Minderjährigen gegenüber erklärte Genehmigung oder Verweigerung der Genehmigung wird unwirksam. Die Genehmigung kann nur bis zum Ablauf von zwei Wochen nach dem Empfang der Aufforderung erklärt werden; wird sie nicht erklärt, so gilt sie als verweigert.
(3) Ist der Minderjährige unbeschränkt geschäftsfähig geworden, so tritt seine Genehmigung an die Stelle der Genehmigung des Vertreters.
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§ 314
Kündigung von Dauerschuldverhältnissen aus wichtigem Grund
(1) Dauerschuldverhältnisse kann jeder Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.
(2) Besteht der wichtige Grund in der Verletzung einer Pflicht aus dem Vertrag, ist die Kündigung erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten Frist oder nach erfolgloser Abmahnung zulässig. § 323 Abs. 2 findet entsprechende Anwendung.
(3) Der Berechtigte kann nur innerhalb einer angemessenen Frist kündigen, nachdem er vom Kündigungsgrund Kenntnis erlangt hat.
(4) Die Berechtigung, Schadensersatz zu verlangen, wird durch die Kündigung nicht ausgeschlossen.
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Sportbild Leser/in
BGB § 106; 107; 108 (absatz 3? wenn mittlerweile Volljährig)
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Sportstudent/in
danke für die Antworten..
ja ist mitlerweile Geschäftsfähig.
Also wenn ich richtig verstanden habe:
-wegen Umzug (BGB §314)
-wegen Minderjährigkeit (BGB §108)
wenn ich das so schreibe, wird der Anwalt schon wissen was gemeint ist oder??
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 Zitat von thedarkness82
danke für die Antworten..
ja ist mitlerweile Geschäftsfähig.
Also wenn ich richtig verstanden habe:
-wegen Umzug (BGB §314)
-wegen Minderjährigkeit (BGB §108)
wenn ich das so schreibe, wird der Anwalt schon wissen was gemeint ist oder??
wie ist das mit dem anwalt zu verstehen? willst du einem anwalt der gegenseite etwas aufzeigen oder deinem anwalt etwas zu kommen lassen?
also ein anwalt kennt sich da sicherlich besser aus als wir paragraphengoogler.
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Sportstudent/in
 Zitat von bb77
wie ist das mit dem anwalt zu verstehen? willst du einem anwalt der gegenseite etwas aufzeigen oder deinem anwalt etwas zu kommen lassen?
also ein anwalt kennt sich da sicherlich besser aus als wir paragraphengoogler.
dem Anwalt der Gegenseite etwas entgegensetzen..
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wenn er aber innerhalb der Vertragszeit Volljährig wurde, und er weiter trainieren ging wird der Vertrag als von ihm nachträglich genehmigt ebenfalls rechtskräftig.
Siehe hierzu Handbuch für Anlagenbetreiber von A Geisler der Rechtsanwalt ist und auf Fitnessanlagen spezialisiert ist.
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es geht noch weiter.....
falls der trainierende selbst geld verdient, oder über gesicherte einnahmen verfügt, sogar bei gutem "Taschengeld" , ist ein eingeschränkt Geschäftsfähiger in der Lage, Verträge ohne größeres Risiko, selbst abzuschließen...................Handyverträge gehören hier auch dazu
§ 110 BGB
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Sportstudent/in
 Zitat von FranzM
wenn er aber innerhalb der Vertragszeit Volljährig wurde, und er weiter trainieren ging wird der Vertrag als von ihm nachträglich genehmigt ebenfalls rechtskräftig.
Siehe hierzu Handbuch für Anlagenbetreiber von A Geisler der Rechtsanwalt ist und auf Fitnessanlagen spezialisiert ist.
hört sich interessant an. Kannst du mir vielleicht eine Bezugsquelle schreiben oder den Verlag
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das Buch gibt es beim Horn Verlag zu bestellen, ist leider recht teuer, dafür bekommt man diverse Urteile,. Tipps bzgl. AGB und Musterschreiben auf CD.
Da alles von einer darauf spezialisierten Kanzlei ist sind die Sammlungen und Abwägungen sehr hilfreich !
Horn - Fachverlag für die Fitnessbranche - Handbuch für Fitness- und Freizeitanlagenbetreiber
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