Eine immer wieder aufkommende Frage ist die, ob und inwiefern ein normales Attest ausreicht, um eine Mitgliedschaft außerordentlich in einem Fitenssstudio zu kündigen.

Hierzu gibt es ein neues Urteil vom Dezember 2010.

Ein in der Rechtsprechung anerkannter wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung ist das Vorliegen einer Erkrankung, die dem Fitness-Mitglied die Teilnahme am Sport nicht nur vorübergehend unmöglich macht.

Ein einfaches ärztliches Attest reicht jedoch für die Kündigung eines Fitness-Vertrages. Das hat das Landgericht in Arnsberg am 22. Dezember 2010 (Aktenzeichen: I-3S 138/19 ) in einem Zivilrechtsstreit klargestellt. Der Kunde ist nicht verpflichtet, seine Krankheit genauer zu beschreiben oder gar eine Krankenakte vorzulegen, da dies gegen sein Persönlichkeitsrecht verstößt.