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(ab wann) kann die Krankenkasse die Kostenübernahme verweige
hallo
Bei mir steht folendes an: Ich hatte in den letzten Monaten außerordentlich viele Arztbesuche. Größtenteils wegen verhältnismäßig harmlosen, aber eben kostspieligen Angelegenheiten. Und derzeit bin ich wegen zwei verschiedenen Sachen sogar bei zwei Spezialisten vom gleichen Fach in Behandlung.
Daher mache ich mir im Moment gewisse Sorgen, ob die Jungs von der Versicherung allmählich anfangen sich zu wundern. Und ob es irgendwann Probleme bei der Kostenübernahme bzw. - Rückerstattung geben könnte.
Ich bin glücklicherweise privat versichert (als Student noch über meine Eltern, Beamte => DKV + Beihilfe-Stelle) und trotzdem ist da die gewisse Panik im Nacken, dass die Versicherung die eingereichten Arztrechnungen irgendwann einfach zurückschicken könnte...
Deshalb würde ich gerne - von meiner konkreten Sitatuion unabhängig - wissen, wie allgemein die Spielregeln in solchen Fällen aussehen. Ist die Krankenkasse verpflichtet, absolut jede ärztliche Behandlung zu bezahlen, sofern es sich um ein anerkanntes Verfahren handelt? Kann ich mir also, schon wenn der Arzt grünes Licht gibt, sicher sein, dass die Sache auch von der Versicherung übernommen wird? Oder gibt es Grenzen? Kann die Versicherung sich vielleicht ab irgendeinem Punkt auf den Standpunkt stellen, dass eine bestimmte Behandlung unnötig ist oder dass in der Richtung schon zu viel betrieben wurde - und die Erstattung dann einfach verweigern?
danke für alle hilfreichen Infos
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