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  1. #1
    Sportbild Leser/in
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    (ab wann) kann die Krankenkasse die Kostenübernahme verweige

    hallo

    Bei mir steht folendes an: Ich hatte in den letzten Monaten außerordentlich viele Arztbesuche. Größtenteils wegen verhältnismäßig harmlosen, aber eben kostspieligen Angelegenheiten. Und derzeit bin ich wegen zwei verschiedenen Sachen sogar bei zwei Spezialisten vom gleichen Fach in Behandlung.

    Daher mache ich mir im Moment gewisse Sorgen, ob die Jungs von der Versicherung allmählich anfangen sich zu wundern. Und ob es irgendwann Probleme bei der Kostenübernahme bzw. - Rückerstattung geben könnte.

    Ich bin glücklicherweise privat versichert (als Student noch über meine Eltern, Beamte => DKV + Beihilfe-Stelle) und trotzdem ist da die gewisse Panik im Nacken, dass die Versicherung die eingereichten Arztrechnungen irgendwann einfach zurückschicken könnte...

    Deshalb würde ich gerne - von meiner konkreten Sitatuion unabhängig - wissen, wie allgemein die Spielregeln in solchen Fällen aussehen. Ist die Krankenkasse verpflichtet, absolut jede ärztliche Behandlung zu bezahlen, sofern es sich um ein anerkanntes Verfahren handelt? Kann ich mir also, schon wenn der Arzt grünes Licht gibt, sicher sein, dass die Sache auch von der Versicherung übernommen wird? Oder gibt es Grenzen? Kann die Versicherung sich vielleicht ab irgendeinem Punkt auf den Standpunkt stellen, dass eine bestimmte Behandlung unnötig ist oder dass in der Richtung schon zu viel betrieben wurde - und die Erstattung dann einfach verweigern?

    danke für alle hilfreichen Infos

  2. #2
    Sportstudent/in
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    Re: (ab wann) kann die Krankenkasse die Kostenübernahme verw

    Zitat Zitat von Tantalos
    Ist die Krankenkasse verpflichtet, absolut jede ärztliche Behandlung zu bezahlen, sofern es sich um ein anerkanntes Verfahren handelt?
    Nein. Die priv. Versicherung muss dann zahlen, wenn die Behandlung medizinisch notwendig, geboten und wirtschaftlich vertretbar ist (also das kostengünstigste Verfahren bei 100%iger Zweckerfüllung) sowie entsprechende Deckung im Versicherungsvertrag vereinbart ist.

    Es gibt nach oben kein Limit. Niemand sucht sich seine Krankheiten aus.

    Eine (teure) Doppelbehandlung, also die Therapie ein und derselben Sache, wird hinterfragt werden, nicht aber Zweit- und Drittdiagnostik ("Zweite Meinung") oder natürlich Arztwechsel usw.

    Problematisch sind v.a. plastische Chirurgie, Zahnkosmetik, übertriebene Vorsorgediagnostik ("Ganzkörper-MRT mit 25...") und Psychotherapie

    ---> Versicherungsvertrag lesen

    Gruß
    fp

  3. #3
    Sportstudent/in Avatar von m-top
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    14.12.2000
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    Und bitte eines nicht vergessen: Bei Beamte handelt es sich um eine Restkostenversicherung. Oftmals ist deshalb die Beihilfestelle der "Buhmann", wenn nicht alles gezahlt wird.Ansonsten stimme ich Flexpower zu.
    Kleiner Tip: vor Behandlungsbeginn bei einem Spezialisten ruhig mal die zuständige Geschäftsstelle der KRANKENVERSICHERUNG anrufen und sich grünes Licht von denen geben lassen.

    Gruß
    M-TOP

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