Die Finanzverwaltung interwirt die entgeltliche Nutzung einer Sauna dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 %. Dies gilt auch für Saunen in einem Fitnessstudio, falls dessen Gesamtangebot nicht als eine einheitliche dem Regelsteuersatz von 16 Prozent unterliegende Leistung behandelt wird.
(Urteildes Bundesfinanzhofs vom 12. Mai 2005, AZ V R 54/02)
Lesezeichen