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  1. #1
    Discopumper/in Avatar von Flex79
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    Problem mit Markenrechtsverletzung

    Hallo zusammen!
    Ich habe dieses Jahr ein Fitness Studio übernommen. Jetzt bekomme ich einen Brief einer Kanzlei, dass ich ein Strafe wegen einer Markenrechtverletzung gegen die Marke Thai Do zahlen muss. Sie hatten mir schonmal einen Brief geschickt, worauf ich sie an die Vorbesitzer verwiesen hatte. Jetzt kam aber nochmals ein Brief in dem sie meinten, dass ich als neuer Besitzer dafür zahlen müsste.
    Ist das tatsächlich so? Vielleicht kann mir jemand von Euch dabei weiter helfen.
    Danke...

  2. #2
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    Hast Du den Namen Thai Do mitübernommen?

    Oder bietest Du den Kurs (ist ein Kurs nicht?) noch weiterhin an?

    Hast Du jetzt mindestens 1 x mit ja beantwortet siehts schlecht aus für Dich.

  3. #3
    Discopumper/in Avatar von Flex79
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    Zitat Zitat von Andi
    Hast Du den Namen Thai Do mitübernommen?

    Oder bietest Du den Kurs (ist ein Kurs nicht?) noch weiterhin an?

    Hast Du jetzt mindestens 1 x mit ja beantwortet siehts schlecht aus für Dich.
    Nein, bei mir heisst der Kurs seit ich das Studio besitze Aerobic and Fight! Also beides mit Nein zu beantworten

  4. #4
    Eisenbeißer/in
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    Aber beim Vorbesitzer hieß der Kurs Thai Do?

  5. #5
    Discopumper/in
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    Dann würde ich mir an deiner Stelle einen guten Anwalt suchen, der dann deine Sache vertritt. Wenn du nicht alle Rechte und Pflichten übernommen hast bei der Studioübernahmen dürfte es gut für dich aussehen.
    Die Widerspruchsfrist solltest du einhalten.
    Also ab zum Anwalt.

  6. #6
    Discopumper/in Avatar von Flex79
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    Zitat Zitat von FranzM
    Dann würde ich mir an deiner Stelle einen guten Anwalt suchen, der dann deine Sache vertritt. Wenn du nicht alle Rechte und Pflichten übernommen hast bei der Studioübernahmen dürfte es gut für dich aussehen.
    Die Widerspruchsfrist solltest du einhalten.
    Also ab zum Anwalt.
    Hab mal im HGB nachgeguckt. Sieht schlecht aus für mich. Laut §25 sind gehen wohl alle Verbindlichkeiten an den Käufer, der das Unternehmen weiterbetreibt über.
    Steht zwar in meinem Vertrag drin, dass die Verbindlichkeiten nicht an den Käufer übergehen, aber das wäre nur gültig, wenn das dem Dritten bekannt gemacht wurde oder im HGB eingetragen wurde. ******* Rechtssystem.

  7. #7
    Discopumper/in
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    dann ist esine GmbH und du bist der direkte Rechtsnachfolger.

    Versuche mit dem Rechteinhaber eine Einigung zu treffen,
    d.h.

    du weißt daraufhin, dass der Verstoss nicht unter deiner Leitung geschah
    du bekundest, dass du den Namen nicht verwenden wirst ohne Lizenz.
    bzw. besser das Studio solange es unter deiner Führung ist, nicht dass wenn du es verkaufst du wegen des Nachfolgers dann Ärger bekommst.

    Ein gütliches einsichtiges Gespräch hat schon bei anderen Angelegenheiten zu einer Minderung geführt. Der eine hat seine Marke dennoch vertreten und du hättest etwas weniger zu zahlen.

    Miteinander reden kann sich lohnen.

  8. #8
    Discopumper/in Avatar von Flex79
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    Zitat Zitat von FranzM
    dann ist esine GmbH und du bist der direkte Rechtsnachfolger.

    Versuche mit dem Rechteinhaber eine Einigung zu treffen,
    d.h.

    du weißt daraufhin, dass der Verstoss nicht unter deiner Leitung geschah
    du bekundest, dass du den Namen nicht verwenden wirst ohne Lizenz.
    bzw. besser das Studio solange es unter deiner Führung ist, nicht dass wenn du es verkaufst du wegen des Nachfolgers dann Ärger bekommst.

    Ein gütliches einsichtiges Gespräch hat schon bei anderen Angelegenheiten zu einer Minderung geführt. Der eine hat seine Marke dennoch vertreten und du hättest etwas weniger zu zahlen.

    Miteinander reden kann sich lohnen.
    Hallo
    Es war eine GBR (das die Vorgänger zu zweit waren) und ist jetzt bei mir ein ganz normales Einzelunternehmen.
    Vielleicht ist es das Beste wenn ich versuche mit einem einsichtigen Gespräch und einem Schreiben, dass diese oben genannten Punkte versichert, den Preis etwas zu senken. Denn nach dem §25 HGB seh ich wenig Chance ganz rauszukommen.

  9. #9
    Sportstudent/in Avatar von thedarkness82
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    um welch eine Höhe handelt es sich bei so ner Sache??

  10. #10
    Discopumper/in Avatar von Flex79
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    Zitat Zitat von thedarkness82
    um welch eine Höhe handelt es sich bei so ner Sache??
    Um knapp 1300€. Is schon happig für ne Sache, die man gar nicht getan hat

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