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  1. #1
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    monatl. kündigung nach 1,5 jahren?!

    Hi leute,


    ich möchte gern mein studio wechseln. war im alten vertrag fast 4 jahre.

    die chefin im neuen studio hat mir gesagt dass fitnessstudios einen höchsten 1,5 jahre vertraglich mit einer bestimmten laufzeit festsetzen können und dass man halt dnan nach 1,5 jahren immer monatl. kündigen könne. stimmt das? wenn ja, wo genau steht das?


    danke schonmal!!

  2. #2
    75-kg-Experte/in Avatar von mibur
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    Re: monatl. kündigung nach 1,5 jahren?!

    Zitat Zitat von Watashiwasaidesu
    ich möchte gern mein studio wechseln. war im alten vertrag fast 4 jahre.

    die chefin im neuen studio hat mir gesagt dass fitnessstudios einen höchsten 1,5 jahre vertraglich mit einer bestimmten laufzeit festsetzen können und dass man halt dnan nach 1,5 jahren immer monatl. kündigen könne. stimmt das? wenn ja, wo genau steht das?
    Frag doch die neue Studioleiterin.

    Hier ein paar Infos:
    http://www.verbraucher-urteile.de/ve...ortstudio.html

    M.

  3. #3
    Sportbild Leser/in
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    danke erstmal f[r die infos.


    nun, ich denke ich muss das ganye noch einw enig ausf[hrlicher erl'utern, damit man mir doch helfen kann>


    ich war ca. 3,5 jahre in einem studio, dann hat das pleite gemacht und die verträge wurden ohne offizielle ankündigung an ein anderen studio vergeben. seinerzeit war mir das egal bzw. sogar recht, denn das studio an das die verträge vergeben wurden (was eigentlich ja nicht wirklich rechtens war) lag in meiner nähe und war genauso teuer. nun denn, so war ich dann in dem neuen studio mit meinem vertrag fürs alte. hab beim neuen nie was unterschrieben. so jetzt wollte ich wechseln, wie oben schon gesagt. die chefin des studios zu dme ich wechseln wollte hat mir gesagt dass de mich sowieso monatl. aus meinem vertrag rauslassen müssen, weil der schon mehr als 1,5 jahre läuft und studios einen nur 1,5 jahre verpflichten können und danach monatl. entlassen müssen.

    nun gut, ich also n kündigungsschrieben aufgesetzt und abgegeben mit dem prefix "AB SOFORT"...nun gut. ich ne bestätigung per post bekommen, dass mein vertrag gekündigt sei aber erst zum 31.05.05!!! nicht monatl. also sondern zum ende meiner damals vpor 4 jahren abgeschlossenen vertragslänge von immer 6 monaten.


    nun denn, also meiner meinung nach müsste ich sowieso aus dem vretrag sowieso sofort rauskönnen weil ich für dieses studio nie etwas unterschrieben hab sondern nur für das letzte.
    ferner, falls es stimmt dass man nach 1,5 jahren immer monatl kündigen kann, müsste ich daher auch sofort kündigen können.



    was sagt ihr dazu?

    ich hab doch recht oder?

  4. #4
    75-kg-Experte/in Avatar von mibur
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    Zitat Zitat von Watashiwasaidesu
    ich hab doch recht oder?
    Nein. Hole dir einen Rat beim Anwalt.

    M.

  5. #5
    Sportbild Leser/in
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    der rat vom anwalt kostet geld, der rat von hilfsbereiten leuten aus dem forum jedoch nicht und ist auch authentischer,

    aber trotzdem danke für den ratlosen kommentar.

  6. #6
    75-kg-Experte/in Avatar von mibur
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    Zitat Zitat von Watashiwasaidesu
    der rat vom anwalt kostet geld, der rat von hilfsbereiten leuten aus dem forum jedoch nicht und ist auch authentischer,
    Wenn du dich durch das Forum liest, dann wirst du sehen, dass du mit dem Rat und den Meinungen von vielen nicht viel anfangen kannst. Bindend ist nur ein Urteil eines Spezialisten und das Ergebnis eines Gerichtsverfahrens. Alles andere kannst du vergessen.

    aber trotzdem danke für den ratlosen kommentar.
    Ratlos? Ich finde dass ich dir einen guten Vorschlag gemacht habe.
    Ich habe bei uns im Studio schon hunderte Mitglieder gehen sehen. Manche wollte ihre Weißheiten die sie von anderen gehört haben durchsetzen und sind heftig auf die Nase gefallen.

    Der übliche Ablauf:Wenn du kein Geld zahlst kommt es zu Mahnungen, dann Anwaltsschreiben oder Inkassobüro, wenn es immer noch nicht geht kommt es zum Gerichtsverfahren oder zu einen Vergleich. Ganz einfach ist das. Und spätestens dann brauchst du den Beistand von einem Anwalt. Es kommt darauf an wie weit ihr,der Studiobetreiber und du, geht. Kannst es ja ausprobieren und die Sache aussitzen (nicht bezahlen). Wenn der Studiobetreiber aufgibt, dann hast du es geschafft oder ihr macht einen Deal. Wenn nicht, dann musst du dein "Recht" vor Gericht klären lassen.


    M.

  7. #7
    Sportbild Leser/in
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    ich versteh schon, was du sagen willst, aber die sache is doch eigentlich klar.


    hab bei dem studio nie was unterschrieben und das davor gibts nicht mehr, ergo muss ich auch nix bezahlen und das schon bezahlte könnte man als freiwelligen ausgleich ansehen.

  8. #8
    75-kg-Experte/in Avatar von mibur
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    Zitat Zitat von Watashiwasaidesu
    ich versteh schon, was du sagen willst, aber die sache is doch eigentlich klar.
    hab bei dem studio nie was unterschrieben und das davor gibts nicht mehr, ergo muss ich auch nix bezahlen und das schon bezahlte könnte man als freiwelligen ausgleich ansehen.
    Nichts ist klar, sonst würdest du hier nicht fragen.
    Hier die meiner Meinung nach wichtigen Punkte.

    1. Du hast die Übername akzeptiert (kein Einspruch ist eine Zustimmung)
    2. Du hast schon eine längere Zeit ohne Widerspruch gezahlt
    3. Es gibt Übergangsregelungen, schau mal in die AGB's
    4. Die Kündigungsfristen deines Vertrages gelten eventuell immer noch, das unabhängig vom Eigner des Studios.

    Mein Rat:

    1. Zahle das Geld
    2. Zahle das Geld nicht
    3. Mach mit dem Inhaber einen Deal

    M.

    P.S. Diese Rechtsberatung kostet dich nichts!

  9. #9
    Eisenbeißer/in Avatar von Dream
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    Gesetzliche Regelung:

    Verlängerung Max. um die Hälfte der Erstlaufzeit

    Kündigungsfrist Max. hälftige Verlängerung.

    D.h.:

    6 Monate = max 3 Monate Verlängerung - Kündigungsfrist max 1,5 Monate
    12 Monate = max 6 Monate Verlängerung - Kündigungsfrist max 3 Monate
    24 Monate = max 12 Monate Verlängerung - Kündigungsfrist max 6 Monate

    Jeder Handy oder Mietvertrag wäre hier nicht rechtens:
    [/quote]die chefin im neuen studio hat mir gesagt dass fitnessstudios einen höchsten 1,5 jahre vertraglich mit einer bestimmten laufzeit festsetzen können und dass man halt dnan nach 1,5 jahren immer monatl. kündigen könne. [quote]

    Dumm Zeuch.

  10. #10
    75-kg-Experte/in Avatar von mibur
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    Zitat Zitat von Dream
    Gesetzliche Regelung:

    Verlängerung Max. um die Hälfte der Erstlaufzeit

    Kündigungsfrist Max. hälftige Verlängerung.

    D.h.:


    6 Monate = max 3 Monate Verlängerung - Kündigungsfrist max 1,5 Monate
    12 Monate = max 6 Monate Verlängerung - Kündigungsfrist max 3 Monate
    24 Monate = max 12 Monate Verlängerung - Kündigungsfrist max 6 Monate
    Welches Gesetz? Quelle?

    M.

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