Ergebnis 1 bis 10 von 10
  1. #1
    Discopumper/in Avatar von Bär1976
    Registriert seit
    26.07.2003
    Beiträge
    115

    Frsitlose Kündigung des Vertrages nach Preiserhöhung???

    Hallo (man war ich lange nicht mehr hier)
    Folgendes habe vor ca. 14 Monaten in einem hier ansässigen Fitness unternehmen einen 18 Monats Vertrag zum Preis von Monatlich 24,90€ incl. Sauna abgeschlossen.
    Nun habe ich heute per Konto Auszug gesehen das diesen Monat ein Betrag von 29,90€ abgebucht wurde.Leider muss ich sagen das es in den 14 Monaten in denen ich jetzt Mitglied bin des öfteren zu schwerwiegenden Problemen kam ( 3 Monate waren die Duschen Kalt,Geräte sind alt und werden nicht repariert, die Sauna´s fallen auseinander und werden meines Erachtens nicht gereinigt ect.) so das ich eh gekündigt habe und so auch in 4 Monaten raus bin.
    Ich bin aber nicht bereit für diesen Saustall noch 20% mehr zu bezahlen und das auch noch ungefragt.
    Daher meine frage sind 20% Beitrags Erhöhung zumutbar oder kann ich mit sofortiger Wirkung Kündigen (§ 314 Kündigung von Dauerschuldverhältnissen aus wichtigem Grund)
    2 Frage dürfen die überhaupt mal eben so ohne Bescheid zu geben 5 € mehr von meinem Konto einziehen .
    Gruß Dirk Becker

  2. #2
    75-kg-Experte/in Avatar von meteora
    Registriert seit
    09.11.2004
    Beiträge
    481
    Nein, natürlich dürfen die das nicht!

    Du hast einen Vertrag mitz festen Konditionen abgeschlossen und egal, wie stark die Inflation steigt - Du bezahlst nur das, was in Deinem Vertrag steht - es sei denn...


    ...Du hast eine Preiserhöhung alle 12 oder wie auch immer Monate zugestimmt und das auch so im Vertrag stehen...

    Vertrag ist Vertrag!

    Die Abbuchungserlaubnis kannste denen wohl auch entziehen - ist eindeutig ein Vertragsbruch...

  3. #3
    Discopumper/in Avatar von Bär1976
    Registriert seit
    26.07.2003
    Beiträge
    115
    Hallo
    Ob ich einer Preiserhöhung zugestimt habe ist fraglich. Ich habe mir heute mal den Vetrag den ich unterschriebn habe an geschaut und finde daruaf keine AGB.Auf der Rückseite des Vertrages steht nur eine Clubordnung. Werde heute mal in das Studio fahren und dort nach fragen wo ich die AGB her bekomme.

  4. #4
    75-kg-Experte/in
    Registriert seit
    08.04.2003
    Beiträge
    450
    preiserhöhungen sind immer anzukündigen, sei es durch einen frühzeitigen aushang im studio, welcher für jeden sichtbar angebracht sein muss. oder durch ein infoblatt per post. ist dies nicht geschehen hast du ein sofortiges kündigungsrecht. ist dies geschehen und du hast es übersehen dann musst du wohl zahlen müssen, da eigenverschulden.

  5. #5
    hungrig Avatar von BlaZn
    Registriert seit
    05.11.2007
    Beiträge
    5.893
    Der einfachste Weg wird wohl sein, die Lastschrift zurückzugeben. Schließlich war dein Studio nicht dazu autorisiert dir einen Betrag in dieser Höhe abzubuchen.

    Natürlich solltest du schnellstmöglich mit einem Service-Mitarbeiter sprechen und das Problem schildern. Deinen Mitgliedsbeitrag wärst du ja schließlich bereit zu zahlen.
    Ist dies nicht möglich (was eigentlich nie der Fall ist, da das Studio den Vertrag ebenfalls erfüllen muss - du willst ja aber raus), kannst du fristlos kündigen und ihnen gleichzeitig die Einzugsermächtigung entziehen. Bezahlen musst du auch in diesem Fall für den letzten Monat nur deinen ursprünglichen Mitgliedsbeitrag.

  6. #6
    75-kg-Experte/in
    Registriert seit
    08.04.2003
    Beiträge
    450
    Zitat Zitat von BlaZn
    Der einfachste Weg wird wohl sein, die Lastschrift zurückzugeben. Schließlich war dein Studio nicht dazu autorisiert dir einen Betrag in dieser Höhe abzubuchen.
    .

    leicht falsch...

    wie oben geschrieben, gab es einen aushang der die preiserhöhung angekündigt hat und er hat ihn nur übersehen ODER hat er den infobrief als werbung weggschmiessen ist es eigenverschuld. er hat die preiserhöhung stillschweigend akzeptiert und da der restliche vertrag davon unberührt bleibt, hat das studio das recht den "neuen" beitrag auch einzuziehen.

    sollte er den beitrag unberechtigterweise zurück gehen lassen, muss er noch zusätzlich die rücklastschriftgebühr der bank (höhe im aushang) zahlen.

    also bitte erst erkundigen bevor du hier irgendwelchen tips folgst, welche dir nur noch mehr ärger bringen können.

  7. #7
    Sportbild Leser/in
    Registriert seit
    30.06.2007
    Beiträge
    68
    Zitat Zitat von rebizzel
    leicht falsch...
    wie oben geschrieben, gab es einen aushang der die preiserhöhung angekündigt hat und er hat ihn nur übersehen
    Interessiert niemanden, da der Vertrag längst geschlossen wurde und zwar für die Dauer von 14 Monaten; er ist daher für beide Seiten zu diesen Konditionen bindend, sofern er nicht wirksam gekündigt wird oder vertraglich aufgehoben wird. Durch einen Aushang kommt kein Vertrag zustande, denn er erfordert die Annahme. Diese ist eine Willenserklärung nach §§ 142ff. BGB und kann auch in schlüssigem Verhalten bestehen. An einem Aushang vorbei zu latschen ist keine Willenserklärung.

    ODER hat er den infobrief als werbung weggschmiessen
    Ist schriftliche Willenserklärung seitens des Studios und wurde nicht angenommen durch den Kunden. Kein Vertrag. Pech für's Studio.

    sollte er den beitrag unberechtigterweise zurück gehen lassen, muss er noch zusätzlich die rücklastschriftgebühr der bank (höhe im aushang) zahlen.
    Die müßte sich erstens das Studio von ihm zurückholen, da dessen Bank die Gebühr in Rechnung stellt und zweitens wurde die Einzugsermächtigung überschritten.

  8. #8
    75-kg-Experte/in Avatar von meteora
    Registriert seit
    09.11.2004
    Beiträge
    481
    Zitat Zitat von MegaAtze
    Interessiert niemanden, da der Vertrag längst geschlossen wurde und zwar für die Dauer von 14 Monaten; er ist daher für beide Seiten zu diesen Konditionen bindend, sofern er nicht wirksam gekündigt wird oder vertraglich aufgehoben wird. Durch einen Aushang kommt kein Vertrag zustande, denn er erfordert die Annahme. Diese ist eine Willenserklärung nach §§ 142ff. BGB und kann auch in schlüssigem Verhalten bestehen. An einem Aushang vorbei zu latschen ist keine Willenserklärung.



    Ist schriftliche Willenserklärung seitens des Studios und wurde nicht angenommen durch den Kunden. Kein Vertrag. Pech für's Studio.



    Die müßte sich erstens das Studio von ihm zurückholen, da dessen Bank die Gebühr in Rechnung stellt und zweitens wurde die Einzugsermächtigung überschritten.
    Obwohl Studiobesitzer sehe ich das genau so...
    Ein Vertrag ist erst dann bindend, wenn ich ihn auch unterzeichne und nicht, wenn ich unterlasse diesem zu widersprechen.....

  9. #9
    hungrig Avatar von BlaZn
    Registriert seit
    05.11.2007
    Beiträge
    5.893
    Zitat Zitat von rebizzel
    er hat die preiserhöhung stillschweigend akzeptiert und da der restliche vertrag davon unberührt bleibt, hat das studio das recht den "neuen" beitrag auch einzuziehen.
    Stillschweigend kann man keiner Änderung von Vertragsbedingungen zustimmen.

    Zudem steht nirgendwo etwas davon, ob überhaupt tatsächlich ein Aushang vorhanden war oder ein Schreiben kam.

  10. #10
    Discopumper/in Avatar von Bär1976
    Registriert seit
    26.07.2003
    Beiträge
    115
    Ok war damals (iss ja ca .1 Monat her) im Studio nach fragen und des Rätsels Lösung ,hat mich vollkommen aus den Socken gehauen.
    Mein Studio hatte 1 Monat vorher ein Schreiben an alle Mitglieder versendet im dem Stand das sie ein Angebot namens All you can drink für 5€ einführen wollten.
    Ich habe diesen Brief auch bekommen,gelesen,und da es für mich uninteressant war weil ich ja schon gekündigt hatte in den Müll geschmissen. Das Studio meinte jetzt da ich dieses Angebot nicht abbestellt habe (stand auch nix im Brief das man daß machen müsste), haben die einfach mal 1 monat all you cant drink abgezogen. Ich wurde nach dem ich mich gemeldet habe in eine liste aufgenommen und die 5€ wurden dann mit dem Monatsbeitrag von diesem Monat verrechnet.
    Durch diese Aktion ist zur Zeit der Teufel los es gab Leute die (zu recht) das Geld zurück gebucht haben und das Studio will nun 12€ Storno gebühren von den Betroffenen.
    Man ist das ein Sau laden noch 1Monat,dann habe ich es endlich hinter mir . Am Sonntag waren die Duschen schon wieder eiskalt nie wieder.
    Gruß Dirk Becker

Ähnliche Themen

  1. Nach Kündigung 1 Jahr weitere Laufzeit??
    Von infektrippe im Forum Fitnessstudio-Besucher
    Antworten: 4
    Letzter Beitrag: 08.02.2011, 22:42
  2. Übernahme des Vertrages bei Kingdom of Sports
    Von Timbo1983 im Forum Fitnessstudio-Besucher
    Antworten: 0
    Letzter Beitrag: 04.12.2007, 10:03
  3. Kündigung meines Vertrages
    Von microkill im Forum Fitnessstudio-Besucher
    Antworten: 3
    Letzter Beitrag: 22.11.2005, 19:14
  4. Kündigung des Vertrages möglich?
    Von Kingfett im Forum Fitnessstudio-Besucher
    Antworten: 2
    Letzter Beitrag: 27.05.2005, 11:00
  5. monatl. kündigung nach 1,5 jahren?!
    Von Watashiwasaidesu im Forum Fitnessstudio-Besucher
    Antworten: 14
    Letzter Beitrag: 17.03.2005, 00:08

Lesezeichen

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •  
 
Folge uns auch auf:
BBSzene on YouTube BBSzene on Twitter
15% GUTSCHEIN SICHERN
Newsletter abonnieren und sparen
NEWSLETTER ABONNIEREN &
BEIM SHOPPEN SPAREN!

Ich bin damit einverstanden, dass mir regelmäßig Informationen zu folgendem Produktsortiment per E-Mail zugeschickt werden: Sportnahrung, Sportgeräte und -kleidung, Diätprodukte. Meine Einwilligung kann ich jederzeit gegenüber My Supps widerrufen.

DEINE VORTEILE AUF EINEN BLICK:

exklusive Angebote
Rabattaktionen
Gewinnspiele