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  1. #1
    Eisenbeißer/in Avatar von verrückteMONGO
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    Strafrechtliche Konsequenzen für: Jemanden weit weg von zu Hause aussetzen

    Ich habe mir gerade folgende Situationen vorgestellt und mich würde interessieren, wie die rechtliche Situation zu bewerten ist:

    Situation 1

    Man fährt mit ein paar Leuten auf der Autobahn, vllt so 200km-300km weit weg von zu Hause, eine Person nervt euch aufs übelste, und provoziert es trotz Warnung zurückgelassen zu werden. Ihr fahrt den nächsten Parkplatz an und macht dass diese Person aussteigt.

    Situation 2

    Ihr seid mit einem Freund im Urlaub und ihr seid mitm Auto da. Ihr kriegt mit, dass euer Freund eure Mutter, Freundin und eure kleine Schwester gebumst hat und tretet ohne ihn die Rückreise an.

    Jetzt die Frage: kann sowas strafrechtlich verfolgt werden? Wenn ich den Link [ http://dejure.org/gesetze/StGB/221.html ] richtig interpretiere, sollte das doch kein Problem sein, solange keine Gefährdung für den ausgesetzten besteht (zB mitten auf der Autobahn aussetzen). Außerdem kann doch keiner vorschreiben, wen man in sein Auto, Haus oder Geschäft lassen muss, oder?

  2. #2
    Gesperrt Avatar von LP22
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    Zitat Zitat von verrückteMONGO
    Ihr seid mit einem Freund im Urlaub und ihr seid mitm Auto da. Ihr kriegt mit, dass euer Freund eure Mutter, Freundin und eure kleine Schwester gebumst hat und tretet ohne ihn die Rückreise an.
    dem orgy war's damals egal

  3. #3
    Eisenbeißer/in Avatar von Progressive
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    ich bezweifel das es dafür Paragraphen gibt

  4. #4
    Gesperrt Avatar von LP22
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    gibt es einen Paragrafen, wenn man an der Bar volltrunken von den Freunden im Stich gelassen wird? Ich tippe auf "Verletzung der Aufsichtspflicht"

  5. #5
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    Aussetzten. Ich mein die Bahn kann auch Leute aus den Zügen werfen oder eine Airline dich nicht mitfliegen lassen.

  6. #6
    Power User Avatar von da_andi
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    Zitat Zitat von Hiroshige
    Aussetzten. Ich mein die Bahn kann auch Leute aus den Zügen werfen oder eine Airline dich nicht mitfliegen lassen.
    Dann aber nur wenns dein Auto ist, zum Schluss zieht einem die Rennleitung die Ohren lang weil man das Auto des geschassten Kumpels geklaut hat.

    Ob das auch gilt, wenn man die Person an einer Raststätte mit einer Leine an eine Laterne bindet?

  7. #7
    to hell with god Avatar von Pathologist
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    Das interessiert mich auch, mal schauen was Nina dazu sagt.

    Besteht eine Art mündlicher Vertrag, den man einhalten "muss", wenn man sagt "ich nehm dich mit und wieder zurück"? Vorallem wenn das gegen Spritgeld erfolgt ist das doch im Grunde eine Art Vertrag, oder wie ist das zu werten? Doch nicht, weil privat?
    Hoffe hier bringt jemand Licht ins Dunkel, das ist interessant.

  8. #8
    75-kg-Experte/in
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    Zitat Zitat von Hiroshige
    Aussetzten. Ich mein die Bahn kann auch Leute aus den Zügen werfen oder eine Airline dich nicht mitfliegen lassen.
    Da hast du aber auch einen schriftlichen Vertrag. Ist ja eine ganz andere Nummer.

  9. #9
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    Also was ich noch aus WPR weiß, wenn man zB eine Fahrgemeinschaft hat welche eben 5x die Woche auf Arbeit fährt oder irgend was regelmäßiges halt. Dann können sich daraus Ansprüche ergeben.

    Wenn man jetzt aber jemanden sagt du morgen hole ich dich ab wir fahren da und da hin und man kommt nicht hat der andere keinen Anspruch.
    Macht also jemand die Weiterfahrt durch sein Verhalten unmöglich hätte ich gesagt den kann man da ruhig aussetzen. Aber mein Rechtsempfinden ist nicht immer gleich dem Recht vor Gericht.

  10. #10
    Rechtschaff'nes Mädchen Avatar von *Schneewittchen*
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    Strafrechtlich relevant ist es vermutlich nicht.

    Für mein Verständnis scheitert es schon an der Gefahr des Todes oder ernsten Gesundheitsgefährdung, die in § 221 verlangt wird. Von beiden muss man ja weder im Urlaub noch auf dem Autobahnparkplatz ausgehen.

    Wie es dann zivilrechtlich bei dem Beispiel mit dem Spirtgeld aussieht, weiß ich ehrlich gesagt nicht.

    Mithin kann ich mir aber vorstellen, dass es an dem Willen, einen rechtsverbindlichen Vertrag abzuschließen, fehlt. Es müssen sich ja beide Vertragsparteien darüber in Klaren und Willens sein, dass sie einen Vertrag schließen, der eventuell Rechtsfolgen nach sich zieht. Ob das beim Abmachen von Spritgeld der Fall ist, wird wohl vom Einzelfall abhängen.

    Mehr als das das Geld zurückgefordert werden kann, weil keine Gegenleistung erbracht wurde, wird mMn auch dann nicht rauskommen. Würde mich zumindest sehr wundern, aber vielleicht weiß ja einer noch Genaueres.

    Ohne Spritgeld: mit ziemlicher Sicherheit kein Vertrag, es fehlt die Gegenleistung, daher wird auch keiner der Parteien von einer Rechtsfolge im Fall der Nichtbefolgung ausgehen. Ist genauso, wie wenn ich sage: Morgen geh ich mit dir ins Kino. Daraus kann auch niemand irgendwelche Ansprüche ableiten.
    It evokes such pain and significance
    What was once, is reduced to remembrance
    And the generations pass without recompense
    What pretension! Everlasting peace...

    Everything must cease

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