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Eisenbeißer/in
Strafrechtliche Konsequenzen für: Jemanden weit weg von zu Hause aussetzen
Ich habe mir gerade folgende Situationen vorgestellt und mich würde interessieren, wie die rechtliche Situation zu bewerten ist:
Situation 1
Man fährt mit ein paar Leuten auf der Autobahn, vllt so 200km-300km weit weg von zu Hause, eine Person nervt euch aufs übelste, und provoziert es trotz Warnung zurückgelassen zu werden. Ihr fahrt den nächsten Parkplatz an und macht dass diese Person aussteigt.
Situation 2
Ihr seid mit einem Freund im Urlaub und ihr seid mitm Auto da. Ihr kriegt mit, dass euer Freund eure Mutter, Freundin und eure kleine Schwester gebumst hat und tretet ohne ihn die Rückreise an.
Jetzt die Frage: kann sowas strafrechtlich verfolgt werden? Wenn ich den Link [ http://dejure.org/gesetze/StGB/221.html ] richtig interpretiere, sollte das doch kein Problem sein, solange keine Gefährdung für den ausgesetzten besteht (zB mitten auf der Autobahn aussetzen). Außerdem kann doch keiner vorschreiben, wen man in sein Auto, Haus oder Geschäft lassen muss, oder?
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Von Syndr0m2 im Forum Anfängerforum
Antworten: 2
Letzter Beitrag: 07.02.2010, 13:49
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