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Hybrid-Darstellung

  1. #1
    Sportbild Leser/in
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    Mitglied und noch nie Beitrag bezahlt

    Hallo,

    wollte mal fragen, was in meinem Beispiel passieren kann:

    Meine Frau ist im Juni 2004 in ein großes Fitnesstudio eingetreten und hat bei der Aufnahme eine Einzugsermächtigung erteilt. Seit Juni 2004 wurde allerdings noch NIE der Beitrag abgebucht. Da ich die Schuld bei dem Studio sehe, sah meine Frau und ich auch keine Veranlassung das Studio darüber zu informieren.

    Nun meine Frage: Kann das Studio diesen Beitrag in einem Betrag, bei bemerken, einfordern oder haben die halt Pech???

  2. #2
    Neuer Benutzer
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    9

    ...

    Ich würde jetzt mal sage: Ja die dürfen das fordern!

  3. #3
    Sportbild Leser/in
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    ne, das ist 'verjaehrt'.
    wenn sie sich nicht darum kuemmern, verfaellt deren anspruch innerhalb eines jahres. (hatte mal so einen aehnlichen fall ...)

    naja, wenn sie es denn einfordern, gehst du zum anwalt und laesst dich beraten.

  4. #4
    75-kg-Experte/in Avatar von saschaend
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    War sie denn auch in der Ziet trainieren, das müssen die doch beim einchecken sehen, bist doch automatisch gesperrt. Wenn es dann noch ein grosses Studio ist, vielleicht eingabefehler von denen. Das hatte ich auch noch nicht, es ist ja nicht ganz verjährt, Könnte passieren, daß die noch abbuchen, wobei dann ein ganzer Jahresbeitrag heftig ist und ihr dann dagegen angehen könnt.

  5. #5
    60-kg-Experte/in
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    Zitat Zitat von protopump
    ne, das ist 'verjaehrt'.
    wenn sie sich nicht darum kuemmern, verfaellt deren anspruch innerhalb eines jahres. (hatte mal so einen aehnlichen fall ...)

    naja, wenn sie es denn einfordern, gehst du zum anwalt und laesst dich beraten.
    Dazu:
    Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre (§ 195 BGB). Sie beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den Umständen, die den Anspruch begründen, sowie von der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste (§ 199 Abs. 1 BGB). Die Verjährung tritt jedoch ohne Rücksicht auf die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis spätestens zehn Jahre nach der Entstehung des Anspruchs ein (§ 199 Abs. 4 BGB). Bei Schadensersatzansprüchen endet die Verjährungsfrist unter bestimmten Voraussetzungen erst nach 30 Jahren, gerechnet von der Begehung der Handlung, der Pflichtverletzung oder dem sonstigen, den Schaden auslösenden Ereignis an (§ 199 Abs. 2 und 3 BGB).
    So einfach ist das nicht. Der Tipp mit dem Anwalt ist zwar gut, aber das kann teurer kommen als einfach zu zahlen.

    Es besteht immerhin eine berechtigte Forderung des Studios. Selbst wenn das nach einem Jahr verjähren würde, dann ist das eben noch nicht
    verjährt, da die Frist erst zum Ablauf des Jahres zu laufen beginnt.

    Bye

  6. #6
    Sportrevue Leser Avatar von Nicole
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    3.148

    Re: Mitglied und noch nie Beitrag bezahlt

    Zitat Zitat von therealbingo
    Hallo,

    wollte mal fragen, was in meinem Beispiel passieren kann:

    Meine Frau ist im Juni 2004 in ein großes Fitnesstudio eingetreten und hat bei der Aufnahme eine Einzugsermächtigung erteilt. Seit Juni 2004 wurde allerdings noch NIE der Beitrag abgebucht. Da ich die Schuld bei dem Studio sehe, sah meine Frau und ich auch keine Veranlassung das Studio darüber zu informieren.
    Nun meine Frage: Kann das Studio diesen Beitrag in einem Betrag, bei bemerken, einfordern oder haben die halt Pech???
    Ich würde das aus Anstand schon nicht machen - aber das sieht wohl jeder anders. Mir wäre es den späteren Ärger einfach nicht wert. Denn da sie annehmen werden das ihr das wissentlich verschwiegen habt - was ja auch der Fall ist - werden sie das bestimmt nicht witzig finden wenn es dann doch bemerkt wird und schon ist eine gütliche Einigung kaum mehr möglich weil sie berechtigterweise sauer sein werden. Denn das kann keiner mehr erzählen das er es nicht gemerkt hätte das das Geld nicht abgebucht wurde.

  7. #7
    Sportbild Leser/in
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    Danke für die ganzen Infos.

    Werde wohl die Sache weiterlaufen lassen und dann halt im schlimmsten Fall einfach zahlen. Mir geht es ja mehr oder weniger nur darum, ob der Beitrag, der monatlich zu zahlen gewesen wäre, auf einmal abgebucht werden darf oder nicht. Das Studio soll schon zu seinem Geld kommen. Vertrete allerdings die Auffassung, dass die Schuld nun eindeutig beim Studio liegt. Eine Einzugsermächtigung wurde erteilt und wenn die nicht abbuchen, muß ich doch denen nicht das Geld bar mitbringen. Außerdem wird bei jedem Training die Mitgliedskarte geprüft und noch NIE hat einer was gesagt.

  8. #8
    Neuer Benutzer
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    verlass dich drauf, dass die abbuchung auf jeden fall kommen wird! und so einfach ist das tatsächlich nicht. der studiobetreiber kann alles aufeinmal von dir einfordern. alles andere ist dann doch der gang zum anwalt. abgesehen davon finde ich es asozial mit so einem verhalten, für das man sich schämen sollte auch noch an die öffentlickeit zu gehen, wenn man schon versucht, sich vor seinen verpflichtungen zu drücken. deine frau geht ja auch dort trainieren und nutzt das angebot des studios. glaub mir, solche kunden wie dich brauchen wir nicht!

  9. #9
    Neuer Benutzer
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    verlass dich drauf, dass die abbuchung auf jeden fall kommen wird! und so einfach ist das tatsächlich nicht. der studiobetreiber kann alles aufeinmal von dir einfordern. alles andere ist dann doch der gang zum anwalt. abgesehen davon finde ich es asozial mit so einem verhalten, für das man sich schämen sollte auch noch an die öffentlickeit zu gehen, wenn man schon versucht, sich vor seinen verpflichtungen zu drücken. deine frau geht ja auch dort trainieren und nutzt das angebot des studios. glaub mir, solche kunden wie dich brauchen wir nicht!

  10. #10
    Flex Leser Avatar von Mr.Sonnenstrand
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    Ein Studio was nicht pünktlich abbucht ??? wo gibt es denn noch sowas ?

    Mir persönlich wäre das spätestens ab dem 2. oder 3. Monat wo nicht abgebucht würde peinlich und ich hätte von mir aus deswegen Kontakt mit dem Studio aufgenommen.

    Bezüglich der Verjährung der Ansprüche (wenn es wie zuvor geschrieben stimmen sollte, "12 Monate"...) dürfte es sich bei Euch ja dann auch nur
    bislang um den Juni 2004 gehen. Ich denke das ihr ab Juli 2004 somit immer noch zahlungspflichtig wärt.

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