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				75-kg-Experte/in
			
			
			
			
			
			
				  
 
					    
				 
			
				
				
				
					Rechtsprechung - Aerobic Trainerin ist rentenversicherungspflichtig
				
					
						
							Hallo Unternehmer.
 Ich habe hier auf eine Info hin mehrer Urteile zu obigem Thema gefunden. Ich habe die Texte an unsere Kursleiter weitergegeben, damit diese sich informieren. Hat jemand der Unternehmer oder auch selbstständige Kursleiter hier schon genaue Hintergründe in wie weit die Kursleiter sich jetzt wirklich versichern müssen? Wo bekommt man detailierte Infos für die Beurteilungen im Einzelfall?
 
 Hier die Texte:
 
 "Aerobic-Trainerin" ist als Tanzlehrerin rentenversicherungspflichtig
 LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 11.08.2004, Az. L 8 RA 15/04
 
 Eine "Aerobic-Trainerin" ist als selbstständige Lehrerin im Sinne von § 2 SGB VI im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig. Dies ergibt sich aus dem Umstand, dass sie Kenntnisse und Fähigkeiten weitervermittelt, wie etwa wirbelsäulen- und gelenkschonende Bewegungsabläufe. Somit begleitet die Klägerin die Kurse nicht nur, sondern gibt den Teilnehmern auch Anweisungen.
 SGB-VI § 2 S. 1 Nr. 1
 
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 Aerobiclehrerin als selbständige Lehrerin grundsätzlich rentenversicherungspflichtig
 BSG, Urteil vom 22.06.2005, Az. B 12 RA 14/04 R
 
 
 Eine Aerobiclehrerin, deren Tätigkeit darin besteht, Kurse in den Bereichen musikgestütztes Bewegungstraining, Fitness und Krafttraining sowie Training der Ausdauer und Schnellkraft zu organisieren und die Übungsstunden jeweils mit allgemeinen Anweisungen an die Gruppe zu begleiten, ist als selbständige Lehrerin im Sinn des § 2 S. 1 Nr 1 SGB VI rentenversicherungspflichtig.
 SGB-VI § 2 S. 1 Nr. 1
 
 http://www.jurion.de/login/login.jsp...docid=1-112628
 
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 Selbständige Aerobic-Trainerin ist sozialversicherungsrechtlich als Lehrerin i.S.d. § 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB-VI zu qualifizieren
 LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 05.05.2006, Az. L 4 RA 97/03
 
 
 Eine selbständig tätige Aerobic-Trainerin unterfällt der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB-VI. Sie ist im rentenversicherungsrechtlichen Sinne als Lehrerin zu qualifizieren. Hierbei kommt es nicht auf eine besondere pädagogische Ausbildung oder ein durch entsprechende Ordnungen geregeltes Berufsbild an. Die Tätigkeit einer Aerobic-Trainerin ist bereits dann als Lehrtätigkeit im sozialversicherungsrechtlichen Sinne einzuordnen, wenn ständig wechselnden Kursteilnehmern isoliert auf die Zeit der Begegnung Anleitung zur Körperbewegung vermittelt wird und dabei keinerlei Gedächtnisspuren hinterlassen werden, so dass eine Reproduzierbarkeit außerhalb des Kurses nicht besteht.
 SGB-VI § 2 Abs. 1 Nr. 1
 
 Danke für Infos.
 
 M.
 
	
	
		
			
			
				Eisenbeißer/in
			
			
			
			
			
			
				  
 
					    
				 
			
				
				
						
						
				
					
						
							Das sind die Ausgangsurteile, aber was ist mit der Revision?Aerobic-Trainerin mit einer Lehrerin gleichstellen ist absolut realitätsfremd.
 
	
	
		
			
			
				75-kg-Experte/in
			
			
			
			
			
			
				  
 
					    
				 
			
				
				
						
						
				
					
						
							
	Tja, deswegen meine Frage hier. Vielleicht hat jemand mehr Infos.
		
			
			
				
					  Zitat von besserwisser Das sind die Ausgangsurteile, aber was ist mit der Revision?Aerobic-Trainerin mit einer Lehrerin gleichstellen ist absolut realitätsfremd.
 
 M.
 
	
	
		
			
			
				75-kg-Experte/in
			
			
			
			
			
			
				  
 
					    
				 
			
				
				
						
						
				
					
						
							Ich habe nun mal bei Google recherchiert, da findet man schon einiges. Tipp - Geld für die Rentenversicherung, sowie Nachzahlung bei Seite legen.
 M.
 
	
	
		
			
			
				Eisenbeißer/in
			
			
			
			
			
			
				  
 
					    
				 
			
				
				
						
						
				
					
						
							stell dir vor eine bundesweit operierende studiokette mit 50 kursen pro woche je studio müsste mit einmal rentenversicherung nachzahlen....  
	
	
		
			
			
				75-kg-Experte/in
			
			
			
			
			
			
				  
 
					    
				 
			
				
				
						
						
				
					
						
							
	Die Selbstständigen zahlen *selbst* die Rentenversicherung, nicht das Studio!
		
			
			
				
					  Zitat von besserwisser stell dir vor eine bundesweit operierende studiokette mit 50 kursen pro woche je studio müsste mit einmal rentenversicherung nachzahlen....  
 M.
 
 
	
	
 
	
	
	
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