Ergebnis 1 bis 10 von 16

Hybrid-Darstellung

  1. #1
    75-kg-Experte/in Avatar von mibur
    Registriert seit
    13.01.2004
    Beiträge
    417

    Rechtsprechung - Aerobic Trainerin ist rentenversicherungspflichtig

    Hallo Unternehmer.

    Ich habe hier auf eine Info hin mehrer Urteile zu obigem Thema gefunden. Ich habe die Texte an unsere Kursleiter weitergegeben, damit diese sich informieren. Hat jemand der Unternehmer oder auch selbstständige Kursleiter hier schon genaue Hintergründe in wie weit die Kursleiter sich jetzt wirklich versichern müssen? Wo bekommt man detailierte Infos für die Beurteilungen im Einzelfall?

    Hier die Texte:

    "Aerobic-Trainerin" ist als Tanzlehrerin rentenversicherungspflichtig
    LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 11.08.2004, Az. L 8 RA 15/04

    Eine "Aerobic-Trainerin" ist als selbstständige Lehrerin im Sinne von § 2 SGB VI im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig. Dies ergibt sich aus dem Umstand, dass sie Kenntnisse und Fähigkeiten weitervermittelt, wie etwa wirbelsäulen- und gelenkschonende Bewegungsabläufe. Somit begleitet die Klägerin die Kurse nicht nur, sondern gibt den Teilnehmern auch Anweisungen.
    SGB-VI § 2 S. 1 Nr. 1

    --------------------------------------------------------------------------------------


    Aerobiclehrerin als selbständige Lehrerin grundsätzlich rentenversicherungspflichtig
    BSG, Urteil vom 22.06.2005, Az. B 12 RA 14/04 R


    Eine Aerobiclehrerin, deren Tätigkeit darin besteht, Kurse in den Bereichen musikgestütztes Bewegungstraining, Fitness und Krafttraining sowie Training der Ausdauer und Schnellkraft zu organisieren und die Übungsstunden jeweils mit allgemeinen Anweisungen an die Gruppe zu begleiten, ist als selbständige Lehrerin im Sinn des § 2 S. 1 Nr 1 SGB VI rentenversicherungspflichtig.
    SGB-VI § 2 S. 1 Nr. 1

    http://www.jurion.de/login/login.jsp...docid=1-112628

    --------------------------------------------------------------------------------------

    Selbständige Aerobic-Trainerin ist sozialversicherungsrechtlich als Lehrerin i.S.d. § 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB-VI zu qualifizieren
    LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 05.05.2006, Az. L 4 RA 97/03


    Eine selbständig tätige Aerobic-Trainerin unterfällt der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB-VI. Sie ist im rentenversicherungsrechtlichen Sinne als Lehrerin zu qualifizieren. Hierbei kommt es nicht auf eine besondere pädagogische Ausbildung oder ein durch entsprechende Ordnungen geregeltes Berufsbild an. Die Tätigkeit einer Aerobic-Trainerin ist bereits dann als Lehrtätigkeit im sozialversicherungsrechtlichen Sinne einzuordnen, wenn ständig wechselnden Kursteilnehmern isoliert auf die Zeit der Begegnung Anleitung zur Körperbewegung vermittelt wird und dabei keinerlei Gedächtnisspuren hinterlassen werden, so dass eine Reproduzierbarkeit außerhalb des Kurses nicht besteht.
    SGB-VI § 2 Abs. 1 Nr. 1

    Danke für Infos.

    M.

  2. #2
    Eisenbeißer/in Avatar von besserwisser
    Registriert seit
    09.05.2006
    Beiträge
    826
    Das sind die Ausgangsurteile, aber was ist mit der Revision?
    Aerobic-Trainerin mit einer Lehrerin gleichstellen ist absolut realitätsfremd.

  3. #3
    75-kg-Experte/in Avatar von mibur
    Registriert seit
    13.01.2004
    Beiträge
    417
    Zitat Zitat von besserwisser
    Das sind die Ausgangsurteile, aber was ist mit der Revision?
    Aerobic-Trainerin mit einer Lehrerin gleichstellen ist absolut realitätsfremd.
    Tja, deswegen meine Frage hier. Vielleicht hat jemand mehr Infos.

    M.

  4. #4
    75-kg-Experte/in Avatar von mibur
    Registriert seit
    13.01.2004
    Beiträge
    417
    Ich habe nun mal bei Google recherchiert, da findet man schon einiges. Tipp - Geld für die Rentenversicherung, sowie Nachzahlung bei Seite legen.

    M.

  5. #5
    Eisenbeißer/in Avatar von besserwisser
    Registriert seit
    09.05.2006
    Beiträge
    826
    stell dir vor eine bundesweit operierende studiokette mit 50 kursen pro woche je studio müsste mit einmal rentenversicherung nachzahlen....

  6. #6
    75-kg-Experte/in Avatar von mibur
    Registriert seit
    13.01.2004
    Beiträge
    417
    Zitat Zitat von besserwisser
    stell dir vor eine bundesweit operierende studiokette mit 50 kursen pro woche je studio müsste mit einmal rentenversicherung nachzahlen....
    Die Selbstständigen zahlen *selbst* die Rentenversicherung, nicht das Studio!

    M.

Ähnliche Themen

  1. Antworten: 2
    Letzter Beitrag: 25.09.2010, 19:49
  2. Hip-Hop Trainerin
    Von herman the german im Forum Fitnessstudio-Betreiber
    Antworten: 5
    Letzter Beitrag: 19.08.2007, 22:33
  3. Schwingboden Aerobic-Raum
    Von herman the german im Forum Fitnessstudio-Besucher
    Antworten: 2
    Letzter Beitrag: 18.01.2006, 18:20
  4. Trainerin mit Home-Studio gesucht
    Von Mrspeedo2 im Forum Frauen fragen Frauen
    Antworten: 8
    Letzter Beitrag: 03.08.2005, 19:42
  5. Meltdown + Aerobic?
    Von sheactive im Forum Abspeckforum
    Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 17.11.2004, 17:03

Lesezeichen

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •  
 
Folge uns auch auf:
BBSzene on YouTube BBSzene on Twitter
15% GUTSCHEIN SICHERN
Newsletter abonnieren und sparen
NEWSLETTER ABONNIEREN &
BEIM SHOPPEN SPAREN!

Ich bin damit einverstanden, dass mir regelmäßig Informationen zu folgendem Produktsortiment per E-Mail zugeschickt werden: Sportnahrung, Sportgeräte und -kleidung, Diätprodukte. Meine Einwilligung kann ich jederzeit gegenüber My Supps widerrufen.

DEINE VORTEILE AUF EINEN BLICK:

exklusive Angebote
Rabattaktionen
Gewinnspiele