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					Riesen Ebay Problem, weiss jemand Rat?
				
				
						
							
							
						
						
				
					
						
							Hallo, ich habe ein Schmuckstück bei Ebay als Sofortkaufangebot mit der 
Option auf Preisvorschlagen eingestellt gehabt. Nun bekam ich eine Preisvorschlag von 
13000Euro, der Interessent nahm auch telefonisch kontakt mit mir auf. Ich sagte ihm, dass der 
Preis tendenziell ok sei, ich aber den Vorgang durch meine Eltern absegnen lassen muss.  
 
Er meinte daraufhin er sendet mir eine Email mit Kaufbestätigung, 
in welcher er auch angab entweder bar vor Ort zu bezahlen oder zu überweisen. Wir können 
dieses Geschäft laut ihm auch gern ausserhalb von Ebay machen, er hätte da kein Problem 
damit und ich spare mir die Gebühren.  
 
Ich sendete ihm daraufhin meine Kontonummer und wir 
vereinbarten vorab dass er den gegenstand in 10 Tagen persönlich abholen wird. Ich 
informierte ihn per Whatsapp das es klargeht. Die Ebay Auktion lief im Hintergrund 
weiter, ich sagte erst wenn Geld da ist beende ich. Nun passte der Betrag meinen Eltern doch 
nicht, der Interessent hatte aber zwischenzeitlich schon 500 Euro Anzahlung überwiesen 
obwohl ausgemacht war das Geld bei Kauf voll zu überweisen, da Bargeschäfte in der Höhe für 
mich unseriös sind. (telefonisch)  
 
Mittlerweile hatte jemand einen Preisvorschlag über 14800 
Euro gemacht, welchem ich meinen Eltern nach zustimmen sollte. ALso nun ist die Kette über 
Ebay verkauft, zumindest offiziell, bezahlt wurde bis dato nichts. Jetzt die Interessante Sache: 
Ich bekam von dem vermeintlichen ersten Käufer eine SMS mit dem Inhalt er werde die Sache 
seinem Anwalt übergeben, da ein Schriftverkehr besteht dass ich ihm die kette verkaufen werde. 
Die Anzahlung hab ich direktem Wege wieder Rücküberwiesen, also da gibt es keine Probleme. 
Der vermeintliche erste Käufer hat nun gesehen, dass die Kette nun offiziell für 1250Euro mehr 
verkauft wurde als er Geboten hatte und verlangt nun 625Euro entschädigung, oder er schaltet 
in dem Fall seinen Anwalt ein. 
 
Vom schriftlichen: Ich habe ihn mehrmals telefonisch als auch 
danach per whatsapp darauf hingewiesen dass ich den Vorgang letztendlich nicht alleine zu 
entscheiden habe, ER hat mir eine förmliche Kaufbestätigung gesendet auf meine 
Emailadresse, ich habe nichts dergleichen bestätigt oder zurückgeschrieben, nur eben ein laxes 
"geht ok, so machen wirs" 10. Januar, ok usw... alles auf whatsapp. Also wie gesagt nie etwas 
unterschriebenes, förmliches oder sonstwas von meiner Seite aus. nur eben schonmal 
Kontonummer gesendet und vollen Namen damit er Anzahlen kann, denn Anfangs war es für 
meine Eltern ok um diesen Peis zu verkaufen..  
 
Nur haben sie es dann doch offiziell über 
ebay abhandeln wollen weil sie dem ganzen nicht getraut haben und das wars. Dann kam eben 
auch noch der höhere Preisvorschlag dazu, und dann wurde die Auktion beendet mit dem 
Verkauf der Kette um 14500 Euro an einen anderen Bieter.  
 
Kann mir nun der erste vermeintliche 
Käufer rechtlich gesehen etwas? Danke euch!
						 
					 
					
				 
			 
			
			
		 
	 
		
	 
 
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				Forum-Insider/in
			
			
			
			
			
			
				 
			
			 
			
				 
				
				
				
				
					    
				 
			
		 
		
			
				
				
				
					AW: Riesen Ebay Problem, weiss jemand Rat?
				
				
						
						
				
					
						
							Nein!  
Er hat kein Recht auf Entschädigung! 
 
Passiert gar nix!  
Hör ich ja zum ersten Mal, das jemand die Hälfte des erwonnenen Betrages haben möchte, Humbug sowas! 
 
Hast ihm die 500 Tacken zurücküberwiesen, (hoffe mit Belege ect dafür), und damit ist es gut....
						 
					 
					
				 
			 
			
			
		 
	 
		
	 
 
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					AW: Riesen Ebay Problem, weiss jemand Rat?
				
				
						
						
				
					
						
							Jo. Trotzdem klingt das für mich ein bisschen so, als wenn du ihm halt erst gesagt hast das geht klar und dann doch für die Differenz wieder zurückgerudert bist. Da würd' ich mir auch veräppelt vorkommen grade wenn ich mit dir schon gesprochen und dir Geld übwiesen hätte. Hätte an deiner Stelle zu meiner Zusage gestanden, aber gut - ist ja deine Sache. 
 
Anwaltlich sehe ich da auch keine große Gefahr, dass da 'was Konkretes kommt. 
 
Eher kommt der dich besuchen und poliert dir die Frezze.  
						 
					 
					
				 
			 
			
			
				
				
				
					
						Geändert von moogle (04.01.2013 um 16:17 Uhr)
					
					
				 
				
				
				
				
				
				
			 
			
			
		 
	 
		
	 
 
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					AW: Riesen Ebay Problem, weiss jemand Rat?
				
				
						
						
				
					
						
							Wenn du ihm das ok gibst solltest du auch dazu stehen. Dass er im Gegenzug aber Geld fordert und mit dem Anwalt droht ist dreist. Solchen Kandidaten gehört der Kopf mit einer ordentlichen Watsche zurechtgerückt, damit sie erst gar nicht auf so einen Blödsinn kommen.
						 
					 
					
				 
			 
			
			
		 
	 
		
	 
 
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				BBszene Kenner
			
			
			
			
			
			
				 
			
			 
			
				 
				
				
				
				
					    
				 
			
		 
		
			
				
				
				
					AW: Riesen Ebay Problem, weiss jemand Rat?
				
				
						
						
				
					
						
							Aus deinem Text wird es nicht ganz klar. 
 
Du bist gar nicht Eigentümer von dem Schmuckstück (es sei denn deine Eltern haben es dir geschenkt), also dürftest du rein rechtlich auch keinen Kaufvertrag darüber abschließen. Somit wären alle deine Absprachen sowieso nichtig. 
 
Geht man davon aus, dass du es dürftest und du hast ihm die Zusage gegeben, egal in welcher Form, dann bist du auch verpflichtet, ihm zu den besprochenen Konditionen das Teil zu geben.  
 
Wenn du klar gesagt hast, dass du es mit deinen Eltern - den Eigentümern - besprechen musst, dann hat er keinerlei Anrecht auf irgendwas, weil das ja noch keine Zusage ist. 
 
Es kommt halt einfach drauf an, was du ihm gesagt hast.
						 
					 
					
				 
			 
			
			
		 
	 
		
	 
 
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				BBszene Kenner
			
			
			
			
			
			
				 
			
			 
			
				 
				
				
				
				
					    
				 
			
		 
		
			
				
				
				
					AW: Riesen Ebay Problem, weiss jemand Rat?
				
				
						
						
				
					
						
							noch was: 
Es kommt jetzt einfach drauf an, welcher Kaufvertrag zuerst GÜLTIG geschlossen wurde. Ob da schon bezahlt wurde oder nicht spielt keine Rolle, es kommt rein auf die Abmachung an. 
War deine Zusage an ihn gültig, hat er das Anrecht auf das Teil und dein Vertrag über ebay ist ungültig!
						 
					 
					
				 
			 
			
			
		 
	 
		
	 
 
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				Gesperrt
			
			
			
			
			
			
				 
			
			 
			
				 
				
				
				
				
					    
				 
			
		 
		
			
				
				
				
					AW: Riesen Ebay Problem, weiss jemand Rat?
				
				
						
						
				
					
						
							um Schadenfrei da wieder rauszukommen, solltest du das Schmuckstück wieder zurückkaufen (z. B. für 16 000€) und es dem Erstbieter fairerweise für 11 000€ überlassen.  
Danach verklagst du ihn auf "entgangene Gewinne" und streichst zusätzlich so die 5000€ Differenz ein 
						 
					 
					
				 
			 
			
			
		 
	 
		
	 
 
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				to hell with god
			
			
			
			
			
			
				 
			
			 
			
				 
				
				
				
				
					    
				 
			
		 
		
			
				
				
				
					AW: Riesen Ebay Problem, weiss jemand Rat?
				
				
						
						
				
					
						
							
	
		
			
			
				
					  Zitat von  Ray Vecchio
					 
				 
				Wenn du ihm das ok gibst solltest du auch dazu stehen. Dass er im Gegenzug aber Geld fordert und mit dem Anwalt droht ist dreist. Solchen Kandidaten gehört der Kopf mit einer ordentlichen Watsche zurechtgerückt, damit sie erst gar nicht auf so einen Blödsinn kommen. 
			
		 
	 
 Die Geldforderung ist dreist, klar. Dennoch ist der Käufer mAn im Recht. Er hat bereits alle Bankdaten erhalten und der Verkäufer schreibt "geht klar, machen wir so", also überweist er das Geld. Für mich ist das eine klare Zusage, d.h. ein Kaufvertrag ist entstanden. Immerhin sind Bankdaten ja sensible Daten, die man nicht wild in der Gegend verteilt, sondern nur in der Absicht, einen Kauf abzuschließen. 
 
Diesen entstandenen Kaufvertrag könnte der Käufer nun mit Anwalt durchsetzen, wenn er will.
						 
					 
					
				 
			 
			
			
				
				
				
					
						Geändert von Pathologist (04.01.2013 um 17:44 Uhr)
					
					
				 
				
				
				
				
				
				
			 
			
			
		 
	 
		
	 
 
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					AW: Riesen Ebay Problem, weiss jemand Rat?
				
				
						
						
				
					
						
							
	
		
			
			
				
					  Zitat von  Pathologist
					 
				 
				Die Geldforderung ist dreist, klar. Dennoch ist der Käufer mAn im Recht. Er hat bereits alle Bankdaten erhalten und der Verkäufer schreibt "geht klar, machen wir so", also überweist er das Geld. Für mich ist das eine klare Zusage, d.h. ein Kaufvertrag ist entstanden. Immerhin sind Bankdaten ja sensible Daten, die man nicht wild in der Gegend verteilt, sondern nur in der Absicht, einen Kauf abzuschließen. 
 
Diesen entstandenen Kaufvertrag könnte der Käufer nun mit Anwalt durchsetzen, wenn er will. 
			
		 
	 
 ... 
 
 
						 
					 
					
				 
			 
			
			
		 
	 
		
	 
 
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				to hell with god
			
			
			
			
			
			
				 
			
			 
			
				 
				
				
				
				
					    
				 
			
		 
		
			
				
				
				
					AW: Riesen Ebay Problem, weiss jemand Rat?
				
				
						
						
							
						
				
					
						
							Ich seh schon, wäre mal Zeit für nen neuen Account - euch Píssnelken kann ichs einfach nicht mehr recht machen. Unterm Strich ging es um den letzten Satz.
						 
					 
					
				 
			 
			
			
		 
	 
		
	 
 
		 
		
		
	
 
	
	
 
	
	
	
	
	
	
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