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Hybrid-Darstellung

  1. #1
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    AW: Riesen Ebay Problem, weiss jemand Rat?

    Wenn du ihm das ok gibst solltest du auch dazu stehen. Dass er im Gegenzug aber Geld fordert und mit dem Anwalt droht ist dreist. Solchen Kandidaten gehört der Kopf mit einer ordentlichen Watsche zurechtgerückt, damit sie erst gar nicht auf so einen Blödsinn kommen.

  2. #2
    BBszene Kenner Avatar von Mark83
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    AW: Riesen Ebay Problem, weiss jemand Rat?

    Aus deinem Text wird es nicht ganz klar.

    Du bist gar nicht Eigentümer von dem Schmuckstück (es sei denn deine Eltern haben es dir geschenkt), also dürftest du rein rechtlich auch keinen Kaufvertrag darüber abschließen. Somit wären alle deine Absprachen sowieso nichtig.

    Geht man davon aus, dass du es dürftest und du hast ihm die Zusage gegeben, egal in welcher Form, dann bist du auch verpflichtet, ihm zu den besprochenen Konditionen das Teil zu geben.

    Wenn du klar gesagt hast, dass du es mit deinen Eltern - den Eigentümern - besprechen musst, dann hat er keinerlei Anrecht auf irgendwas, weil das ja noch keine Zusage ist.

    Es kommt halt einfach drauf an, was du ihm gesagt hast.

  3. #3
    to hell with god Avatar von Pathologist
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    AW: Riesen Ebay Problem, weiss jemand Rat?

    Zitat Zitat von Ray Vecchio Beitrag anzeigen
    Wenn du ihm das ok gibst solltest du auch dazu stehen. Dass er im Gegenzug aber Geld fordert und mit dem Anwalt droht ist dreist. Solchen Kandidaten gehört der Kopf mit einer ordentlichen Watsche zurechtgerückt, damit sie erst gar nicht auf so einen Blödsinn kommen.
    Die Geldforderung ist dreist, klar. Dennoch ist der Käufer mAn im Recht. Er hat bereits alle Bankdaten erhalten und der Verkäufer schreibt "geht klar, machen wir so", also überweist er das Geld. Für mich ist das eine klare Zusage, d.h. ein Kaufvertrag ist entstanden. Immerhin sind Bankdaten ja sensible Daten, die man nicht wild in der Gegend verteilt, sondern nur in der Absicht, einen Kauf abzuschließen.

    Diesen entstandenen Kaufvertrag könnte der Käufer nun mit Anwalt durchsetzen, wenn er will.
    Geändert von Pathologist (04.01.2013 um 16:44 Uhr)

  4. #4
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    AW: Riesen Ebay Problem, weiss jemand Rat?

    Zitat Zitat von Pathologist Beitrag anzeigen
    Die Geldforderung ist dreist, klar. Dennoch ist der Käufer mAn im Recht. Er hat bereits alle Bankdaten erhalten und der Verkäufer schreibt "geht klar, machen wir so", also überweist er das Geld. Für mich ist das eine klare Zusage, d.h. ein Kaufvertrag ist entstanden. Immerhin sind Bankdaten ja sensible Daten, die man nicht wild in der Gegend verteilt, sondern nur in der Absicht, einen Kauf abzuschließen.

    Diesen entstandenen Kaufvertrag könnte der Käufer nun mit Anwalt durchsetzen, wenn er will.
    ...


  5. #5
    Gesperrt Avatar von LP22
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    AW: Riesen Ebay Problem, weiss jemand Rat?

    Zitat Zitat von Pathologist Beitrag anzeigen
    Die Geldforderung ist dreist, klar. Dennoch ist der Käufer mAn im Recht. Er hat bereits alle Bankdaten erhalten und der Verkäufer schreibt "geht klar, machen wir so", also überweist er das Geld. Für mich ist das eine klare Zusage, d.h. ein Kaufvertrag ist entstanden. Immerhin sind Bankdaten ja sensible Daten, die man nicht wild in der Gegend verteilt, sondern nur in der Absicht, einen Kauf abzuschließen.

    Diesen entstandenen Kaufvertrag könnte der Käufer nun mit Anwalt durchsetzen, wenn er will.
    wenn du kein Eigentum an ner Sache hast kannst hundert mal schreiben "Geht klar", kommt trotzdem kein KV zustande

  6. #6
    to hell with god Avatar von Pathologist
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    AW: Riesen Ebay Problem, weiss jemand Rat?

    Zitat Zitat von LP22 Beitrag anzeigen
    wenn du kein Eigentum an ner Sache hast kannst hundert mal schreiben "Geht klar", kommt trotzdem kein KV zustande
    Offensichtlich hatte er ja die Erlaubnis, das Ding zu verkaufen. Wie soll der Käufer da durchblicken? Austausch der Bankdaten plus "Geht klar" sind für mich ziemlich eindeutig.

    Naja, wahrscheinlich käme bei 3 Verhandlungen dazu 3x was unterschiedliches raus.

  7. #7
    Sportrevue Leser Avatar von Meister Popper
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    AW: Riesen Ebay Problem, weiss jemand Rat?

    Zitat Zitat von Pathologist Beitrag anzeigen
    Offensichtlich hatte er ja die Erlaubnis, das Ding zu verkaufen. Wie soll der Käufer da durchblicken? Austausch der Bankdaten plus "Geht klar" sind für mich ziemlich eindeutig.
    man braucht nichtmal die erlaubnis, um etwas zu verkaufen, was einem nicht gehört. wenn ich jetzt nen fernseher von dir leihe, dann kann ich den an der nächsten ecke verkaufen. der fernseher gehört (da eigentum) dann nichtmehr dir. fertig. du kannst dann nur schadensersatz von mir verlangen, den fernseher bekommst du aber niemals zurück. anders wäre es, wenn ich ihn dir geklaut hätte.

    hier ist wiedermal viel zu viel gefährliches halbwissen im spiel.

    der kaufvertrag wurde abgeschlossen. "geht klar" war die annahme des angebotes

    Die Ebay Auktion lief im Hintergrund weiter, ich sagte erst wenn Geld da ist beende ich.
    das ist unerheblich, ob du die auktion noch weiterlaufen lässt oder nicht.

    Nun passte der Betrag meinen Eltern doch nicht,
    auch unerheblich. dann können deine eltern dich auf schadensersatz verklagen

    der Interessent hatte aber zwischenzeitlich schon 500 Euro Anzahlung überwiesen obwohl ausgemacht war das Geld bei Kauf voll zu überweisen, da Bargeschäfte in der Höhe für mich unseriös sind. (telefonisch)
    kaufvertrag wurde schon abgeschlossen. was du meinst ist die eigentumsübertragung, die tangiert aber nicht den kaufvertrag

    wenns andersrum wäre: du hättest kein höhere angebot erhalten, er würde kneifen, dann wärest du angepisst und würdest fragen, wass man da noch machen kann. und jeder hier würde sagen "klar, schadensersatz ist drinne".
    oder wenn du der käufer wärest würde hier auch jeder sagen, dass du im recht bist
    Geändert von Meister Popper (04.01.2013 um 17:39 Uhr)

  8. #8
    to hell with god Avatar von Pathologist
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    AW: Riesen Ebay Problem, weiss jemand Rat?

    Zitat Zitat von Meister Popper Beitrag anzeigen
    man braucht nichtmal die erlaubnis, um etwas zu verkaufen, was einem nicht gehört. wenn ich jetzt nen fernseher von dir leihe, dann kann ich den an der nächsten ecke verkaufen. der fernseher gehört (da eigentum) dann nichtmehr dir. fertig. du kannst dann nur schadensersatz von mir verlangen, den fernseher bekommst du aber niemals zurück. anders wäre es, wenn ich ihn dir geklaut hätte.
    Ah okay, das ist interessant zu wissen. Dein letzter Absatz trifft den Nagel jedenfalls auf den Kopf.

  9. #9
    to hell with god Avatar von Pathologist
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    AW: Riesen Ebay Problem, weiss jemand Rat?

    .....................

  10. #10
    BBszene Kenner Avatar von Mark83
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    AW: Riesen Ebay Problem, weiss jemand Rat?

    Zitat Zitat von Meister Popper Beitrag anzeigen
    man braucht nichtmal die erlaubnis, um etwas zu verkaufen, was einem nicht gehört. wenn ich jetzt nen fernseher von dir leihe, dann kann ich den an der nächsten ecke verkaufen. der fernseher gehört (da eigentum) dann nichtmehr dir. fertig.
    wie kommst du auf sowas?

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