Es kommt beim Auslegen von Verträgen aber nicht nur auf den "tatsächlichen Willen" der Parteien, sonderen auch (und eigentlich insbesondere) auf den objektiven Erklärungswert an. Hier wird derjenige geschützt, der darauf vertrauen darf, was der andere erklärt. Geheime Vorbehalte sind ja für mich als Erklärungsempfänger nicht erkennbar. Sonst wäre doch kein Rechtsverkehr möglich. Da würde ich immer bei für mich ungünstigen Verträgen im Nachhinein behaupten, ich hätte das alles gar nicht so gewollt wie ich es ursprünglich erklärt habe.
Der Vermieter erklärt, er vermietet das Zimmer um die anteilige qm-Miete. So darf das der Erklärungsempfänger dann auch verstehen. Somit kommt der Vetrag mit genau diesem Inhalt zu stande. Die 50€ für den Dritten sind NIEMALS Vertragsinhalt geworden, das ist ja meiner Meinung nach der Schmäh an der Sache.
Im Allgemeinen, so hab ich das zumindest gelernt, ist der Gesetzgeber auch bestrebt, Verträge, die ja der Privatautonomie unterliegen, nach Möglichkeit bestehen zu lassen und nicht rückwirkend zu vernichten. Das die Lösung natürlich scheizze für den Mieter und irgendwo unbefriedigend ist, kann ich nachvollziehen. Andererseits hatte derjenige drei Jahre Zeit, die Angemessenheit der Miete zu überprüfen, das darf man auch nicht vergessen.








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