Hi ihr Sportskanonen, klar kann euch kein Studiobetreiber verbieten die eigenen Getränke mit ins Studio zu bringen...oder seit wann sollten Taschenkontrollen erlaubt sein.
Das Urteil zielt aber lediglich darauf ab, daß es den Studiobetreibern nicht gestattet ist dieses nicht mitbringen dürfen von Getränken auch in den Vertragsbedingungen festzuhalten und das Mitglied somit damit bindet! Ihr müßt aber mal nachschauen ob da in den Vertragsbedingungen steht, daß ihr die Hausordnungvoll akzeptiert und anerkennt ---> wenn dann da aber drin steht das ihr eigene Getränke nicht mit in den Trainingsbereich nehmen dürft, dann habt ihr letztendlich doch die Arschkarte gezogen und müßt euch auch daran halten oder ihr geht halt jedes Mal in den Umkleideraum zum trinken!
Nehmt am besten den Studioleiter mal bei Seite...bevor er euch darauf ansprechen kann und geht nicht gleich auf Kontra, das bringt nur böses Blut...fragt ihn einfach ob es möglich ist euer eigens mitgebrachtes Getränk in eine typische Studioflasche umzufüllen, damit sich andere nicht benachteiligt fühlen die sich strengstens an das nichtmitbringen halten. Den besten Standpunkt habt ihr dann noch wenn ihr sagen könnt doch auch relativ regelmäßig euren Eiweiß, ein anderes nicht so frei verkäufliches Getränk oder mal einen Riegel doch zudem trotzdem noch im Studio zu holen.
Studiobetreiber sind auch nur Menschen und wenn ihr diese nicht als euren Feind betrachtet sondern auch als einen Menschen mit dem man reden kann, dann glaub ich kaum, daß dieser gegen diesen Kompromiß was sagen würde und darauf auch eingeht!
So hängt der Haussegen nicht schief und alle haben was davon!

Habe die letzten 8 Jahre als Studioleiter gearbeitet, also ist da ja vielleicht auch was dran was ich grad gesagt habe.

Geht nicht gibts nicht ...also haut rein!
MfG Ines