Zitat Zitat von FranzM
Dann würde ich mir an deiner Stelle einen guten Anwalt suchen, der dann deine Sache vertritt. Wenn du nicht alle Rechte und Pflichten übernommen hast bei der Studioübernahmen dürfte es gut für dich aussehen.
Die Widerspruchsfrist solltest du einhalten.
Also ab zum Anwalt.
Hab mal im HGB nachgeguckt. Sieht schlecht aus für mich. Laut §25 sind gehen wohl alle Verbindlichkeiten an den Käufer, der das Unternehmen weiterbetreibt über.
Steht zwar in meinem Vertrag drin, dass die Verbindlichkeiten nicht an den Käufer übergehen, aber das wäre nur gültig, wenn das dem Dritten bekannt gemacht wurde oder im HGB eingetragen wurde. ******* Rechtssystem.