Hab mal im HGB nachgeguckt. Sieht schlecht aus für mich. Laut §25 sind gehen wohl alle Verbindlichkeiten an den Käufer, der das Unternehmen weiterbetreibt über.Zitat von FranzM
Steht zwar in meinem Vertrag drin, dass die Verbindlichkeiten nicht an den Käufer übergehen, aber das wäre nur gültig, wenn das dem Dritten bekannt gemacht wurde oder im HGB eingetragen wurde. ******* Rechtssystem.







Zitieren


Lesezeichen