Ergebnis 1 bis 10 von 107

Hybrid-Darstellung

  1. #1
    Sportstudent/in Avatar von m-top
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    teilweise haben die nichtmal ein ausreichendes Sortiment. Da bekommt man billiges Norma-Wasser mit Sprudel, oder sonst irgendein Zeug. Ich trinke aber nur Vittel oder ähnliches und das bringe ich eben selber mit. Ein Armutszeugnis für ein Sportstudio
    Ich hoffe doch das sie wenigsten dein bevorzugtes Klopapier führen?
    Ist der Duschstrahl richtig eingestellt?

  2. #2
    Sportstudent/in Avatar von LP10
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    Zitat Zitat von m-top
    Ich hoffe doch das sie wenigsten dein bevorzugtes Klopapier führen?
    Ist der Duschstrahl richtig eingestellt?
    wichtiger ist doch, dass der stein im pissbecken die richtige fa rbe hat

  3. #3
    Neuer Benutzer Avatar von Palin
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    Zitat Zitat von LP10
    wichtiger ist doch, dass der stein im pissbecken die richtige fa rbe hat
    Bei uns sind die Blau, meine Lieblingsfarbe

    warte immer mit pippi bis ich im studio bin, um den stein frisch zu benetzen

  4. #4
    Discopumper/in
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    Hi, ich kram den Fred mal wieder raus

    Bei mir im Fitnessstudio ist das Trinken, laut Hausordnung, von eigenen Getränken in den Trainingsräumen verboten.

    Ich wurde heute angesprochen, dass ich es nicht dürfte, ich habe ja die Hausordnung unterschrieben und wenn ich es beim nächsten mal wieder tue, dürfte ich da nicht mehr trainieren.

    Wenn ich jetzt beim nächsten mal wieder dahin gehe, mein eigen mitgebrachtes Getränk trinke und rausgeworfen werde, habe ich dann mit irgendwelchen anderen Konsequenzen zu rechnen?
    Und wenn die sagen, ich darf nicht mehr trainieren, soll ich dann:
    eine Kündigung fordern?
    sofort das Pfandgeld für die Chipkarte zurückfordern?
    ein Teil des monatlichen Betrages zurückholen lassen?

    Danke, schon im Voraus für Antworten

    P.s. : ja, ich würde das Fitnesscentre "gerne" verlassen. ( Viel zu teurer Wellnessschuppen )

  5. #5
    Men`s Health Abonnent Avatar von xerof
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    ist ein 3 jahres vertrag in österreich rechtlich?

  6. #6
    Neuer Benutzer
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    Zitat Zitat von ~Abaddon~
    Hi, ich kram den Fred mal wieder raus

    Bei mir im Fitnessstudio ist das Trinken, laut Hausordnung, von eigenen Getränken in den Trainingsräumen verboten.

    Ich wurde heute angesprochen, dass ich es nicht dürfte, ich habe ja die Hausordnung unterschrieben und wenn ich es beim nächsten mal wieder tue, dürfte ich da nicht mehr trainieren.

    Wenn ich jetzt beim nächsten mal wieder dahin gehe, mein eigen mitgebrachtes Getränk trinke und rausgeworfen werde, habe ich dann mit irgendwelchen anderen Konsequenzen zu rechnen?
    Und wenn die sagen, ich darf nicht mehr trainieren, soll ich dann:
    eine Kündigung fordern?
    sofort das Pfandgeld für die Chipkarte zurückfordern?
    ein Teil des monatlichen Betrages zurückholen lassen?

    Danke, schon im Voraus für Antworten

    P.s. : ja, ich würde das Fitnesscentre "gerne" verlassen. ( Viel zu teurer Wellnessschuppen )


    Dann trinkst Du einfach schön weiter, und lässt Dich rausschmeißen.
    Wenn sie dann trotzdem die monatlichen Mitgliedsbeiträge von Dir haben wollen, weist Du freundlich auf § 313 BGB - Störung der Geschäftsgrundlage - hin und verweist sie gepflegt auf den Rechtsweg, wo sie dann scheitern werden.

  7. #7
    Discopumper/in
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    Zitat Zitat von lasstmichdurchbinarzt
    Dann trinkst Du einfach schön weiter, und lässt Dich rausschmeißen.
    Wenn sie dann trotzdem die monatlichen Mitgliedsbeiträge von Dir haben wollen, weist Du freundlich auf § 313 BGB - Störung der Geschäftsgrundlage - hin und verweist sie gepflegt auf den Rechtsweg, wo sie dann scheitern werden.
    Ich hab mir eher diesen § angeguckt:

    § 307
    Inhaltskontrolle


    (1) Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind unwirksam, wenn sie den Vertragspartner des Verwenders entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen. Eine unangemessene Benachteiligung kann sich auch daraus ergeben, dass die Bestimmung nicht klar und verständlich ist.

    (2) Eine unangemessene Benachteiligung ist im Zweifel anzunehmen, wenn eine Bestimmung 1. mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung, von der abgewichen wird, nicht zu vereinbaren ist oder
    2. wesentliche Rechte oder Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrags ergeben, so einschränkt, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist.

    Ist das nicht passender?
    Ohne Trinken kann ich mein Ziel im Fitnessstudio nicht erreichen und bin anderen Nutzern, die sich etwas kaufen, benachteiligt oder?

  8. #8
    Sportrevue Leser Avatar von Meister Popper
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    Zitat Zitat von lasstmichdurchbinarzt
    Dann trinkst Du einfach schön weiter, und lässt Dich rausschmeißen.
    Wenn sie dann trotzdem die monatlichen Mitgliedsbeiträge von Dir haben wollen, weist Du freundlich auf § 313 BGB - Störung der Geschäftsgrundlage - hin und verweist sie gepflegt auf den Rechtsweg, wo sie dann scheitern werden.
    also ich würde schon schriftlich kündigen mit dem verweis aufs trinken

  9. #9
    Neuer Benutzer
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    sry aber §313 bgb gilt nur bei dingen die sich nach vertragsschluß geändert haben! die hausordnung wurde wohl bei vertragsschluß unterschrieben.
    somit greift der §313 nicht.

    und bei §307 bgb sollten auch die §310-307 bgb geprüft werden.

    wobei die gerichte das trinken in studios zu genüge entschieden haben ...

    aber auch die rechtsprechung ist nur an das gesetz gebunden und nicht an die vorangegangenen urteile(wir haben kein case-law-system), deshalb spricht man auch immer von prozessrisiko ....

    aber zum topic zurück (und wenn es den betreibern hier nicht gefallen wird) würde ich bei einem generellen trinkverbot (auch bei nur in umkleide erlaubt) von mitgebrachten getränken meinen betreiber vor den kadi ziehen (prozessrisiko hin oder her)

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