Das kann ja sein. Allersdings lag sein "Resteinkommen" dann sicherlich bereits unterhalb des notwendigen Selbstbehaltes. Einmal da angekommen, muß man auch keine weiteren Unterhaltszahlungen (zumindest der Kindesmutter gegenüber) mehr fürchten
Edit: die Seite hier bringts noch etwas besser auf den Punkt (wobei der hier angegebene Selbstbehalt m.E. nicht merh stimmt ...ist mittlerweile bei irgendwas zwischen 8 und 900 Euro):
http://www.musikerrecht.de/Rechtsgeb...iches_Kind.htm
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