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Hybrid-Darstellung

  1. #1
    Men`s Health Abonnent Avatar von Merlan_le_chat
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    § 173 StGB

    (1) Wer mit einem leiblichen Abkömmling den Beischlaf vollzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    (2) Wer mit einem leiblichen Verwandten aufsteigender Linie den Beischlaf vollzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; dies gilt auch dann, wenn das Verwandtschaftsverhältnis erloschen ist. Ebenso werden leibliche Geschwister bestraft, die miteinander den Beischlaf vollziehen.

    (3) Abkömmlinge und Geschwister werden nicht nach dieser Vorschrift bestraft, wenn sie zur Zeit der Tat noch nicht achtzehn Jahre alt waren.
    Quelle: http://www.bundesrecht.juris.de/stgb/__173.html

  2. #2
    Fiese Fratze Avatar von Frame77
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    03.07.2007
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    Zitat Zitat von Merlan_le_chat


    dies gilt auch dann, wenn das Verwandtschaftsverhältnis erloschen ist.
    Die tote oma zu knallen ist strafbar?

  3. #3
    BBszene-Experte/in Avatar von Asgard
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    Soweit ich weiß ist es verboten, den Toten die Hoden zu verknoten.
    Hallo Werner!

  4. #4
    Sportrevue Leser Avatar von Xcelent84
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    26.08.2004
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    3.061
    Zitat Zitat von Asgard
    Soweit ich weiß ist es verboten, den Toten die Hoden zu verknoten.
    Denn mit Knödli im Hödli ist Vögli.....

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