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75-kg-Experte/in
mal ehrlich... als ich mich nach angeboten informiert hatte, stand da klar und deutlich und nicht im kleingedrucken, dass der basic tarif keine flat hat sondern 1gb downloadvolumen oder so... ein paar wochen rufen die an und erzählen, dass der ne flat hat... ich ins inet geguckt und stimmt ... dann zugeschlagen
wenn du aber ne flat bestellt hat und die kann man ja extra buchen ( hatte ich am anfang) dann dürftest du doch fein raus sein aber ich bin kein rechtsverdreher
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Dummerweise hab ichs per Telefon bestellt.
Soweit ich das verstehe bin ich jetzt aber in der Nachweispflicht, da die schriftliche Auftragsbestätigung ja gepasst hat.
Die Frage ist halt wie beweise ichs.
Wenn die bei der Telekom ein bisschen Anstand hätten würden sies einsehen, dass
man bei geplantem, fast permanentem Onlinezugang nicht den Minutentarif bucht
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75-kg-Experte/in
Das ist allerdings wirklich eine ganz böse Falle der Telekom. Zumal die ja auch gerne Werbeanrufe machen, um den Leuten ihre Angebote aufzuschwatzen. Zumal eigentlich jeder Hardwarerouter die Option Dauer-Online anbietet. In den Bedienungsanleitungen dieser Geräte wird allerdings genau davor gewarnt. Du kannst Dir im Internet auf der T-Online Serviceseite unter "Tarifwechsel" den aktuellen, tatsächlich eingerichteten Tarif anzeigen lassen. Vielleicht solltest Du Dich damit mal an eine Verbraucherberatung wenden, die bieten meist auch rechtsanwaltliche Hilfe an. Mir ist damals in 2001 mit der Telekom ähnliches passiert, als ich den Internetzugang von ISDN auf DSL-Flatrate umgestellt habe, wurde mir trotzdem weiterhin 2 Monate lang noch der Zeittarif berechnet. Ich habs erst wesentlich später gemerkt und zum Glück war die zuviel gezahlte Summe nicht allzu gross, da ich . aber so ganz astrein ist der rosa Riese wirklich nicht, und schon garnicht deren Anwalt Seiler. Bin mittlerweile bei Arcor.
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