Dummerweise hab ichs per Telefon bestellt.
Soweit ich das verstehe bin ich jetzt aber in der Nachweispflicht, da die schriftliche Auftragsbestätigung ja gepasst hat.
Die Frage ist halt wie beweise ichs.
Wenn die bei der Telekom ein bisschen Anstand hätten würden sies einsehen, dass
man bei geplantem, fast permanentem Onlinezugang nicht den Minutentarif bucht