bikepower,

da hinkt sich nix. Weil es um den Ort geht an dem das geschieht. Im Studio, oder ausserhalb.

Sicher muss ich eine Schulung für ein Microsoft Produkt nicht bei Microsoft buchen, solang ich die Schulung sonstwo abhalte.

Wenn ich die Schulung in den Geschäftsräumen von Microsoft, oder dem Computerladen an der Ecke, dort wo ich die Software gekauft hab, abhalte dann wird mir Microsoft, oder der jeweilige Geschäftsinhaber schön was erzählen, wenn ich dessen Geschäftsräume nütze, um dort Schulungen dort durchzuführen. Zumal es seinen Geschäftszweck betrifft.

Es sind und bleiben die Geschäftsräume von B.A. Punkt. Und dort bestimmt er und nur er ganz allein was Sache ist.

Und der Trainingsvertrag deckt die Nutzung der Geräte und Räumlichkeiten zu Trainingszwecken ab. Sie decken sicher keinesfalls die Nutzung der Räumlichkeiten zu geschäftlichen Zwecken. Weder darf dort ein Versicherungsfuzzie ohne Erlaubnis des Studiobesitzers seine Versicherungen verkaufen, ein Metzger Wurstsalat feilbieten, noch eine **** auf der Trainingsbank gegen Entgeld vögeln (vermutlich auch nicht umsonst ) oder gar ein Privattrainer eine Dienstleistungen, die auch der Studiobesitzer anbietet. Sein Laden. Sein Hausrecht!

Was ein Studiomitglied als Privattrainer ausserhalb macht ist egal. Es geht darum WO er das macht. Und er tut das in den Räumen von B.A. Wenn er das daheim im Keller macht, oder auf dem Trimm-Dich-Pfad im Stadtpark dann is das in Ordnung. Im fremden Geschäftsräumen ohne Einverständnis des Inhabers, no way Jose...


HIT HARDER

wildsau