
-
75-kg-Experte/in
 Zitat von Watashiwasaidesu
ich versteh schon, was du sagen willst, aber die sache is doch eigentlich klar.
hab bei dem studio nie was unterschrieben und das davor gibts nicht mehr, ergo muss ich auch nix bezahlen und das schon bezahlte könnte man als freiwelligen ausgleich ansehen.
Nichts ist klar, sonst würdest du hier nicht fragen. 
Hier die meiner Meinung nach wichtigen Punkte.
1. Du hast die Übername akzeptiert (kein Einspruch ist eine Zustimmung)
2. Du hast schon eine längere Zeit ohne Widerspruch gezahlt
3. Es gibt Übergangsregelungen, schau mal in die AGB's
4. Die Kündigungsfristen deines Vertrages gelten eventuell immer noch, das unabhängig vom Eigner des Studios.
Mein Rat:
1. Zahle das Geld
2. Zahle das Geld nicht
3. Mach mit dem Inhaber einen Deal
M.
P.S. Diese Rechtsberatung kostet dich nichts!
Ähnliche Themen
-
Von xX-CreATinE-Xx im Forum Bilder von mir ...
Antworten: 45
Letzter Beitrag: 30.04.2011, 18:37
-
Von infektrippe im Forum Fitnessstudio-Besucher
Antworten: 4
Letzter Beitrag: 08.02.2011, 22:42
-
Von Bär1976 im Forum Fitnessstudio-Besucher
Antworten: 9
Letzter Beitrag: 08.12.2008, 12:41
-
Von K' im Forum Bilder von mir ...
Antworten: 1
Letzter Beitrag: 27.08.2007, 11:30
Berechtigungen
- Neue Themen erstellen: Nein
- Themen beantworten: Nein
- Anhänge hochladen: Nein
- Beiträge bearbeiten: Nein
-
Foren-Regeln
|
|
|
Lesezeichen