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 Zitat von Flesh
(...)
Ob es jetzt die NABBA oder die IFBB ist, spielt doch im ganzen Theater keine Rolle als Denkanstoss...
Das ist schon ein riesiger Unterschied!!!
Wenn ich für einen Sport-Verband starte, der sich in seinen Statuten den Anti-Doping-Richtlinien nach WADA-Norm unterwirft, unterliege ich zwangsläufig auch dessen Sport-Gerichtsbarkeit!
Ein olympischer Radfahrer, Schwimmer, Bogenschütze etc kann auch nicht sagen: wenn der Kontrolleur kommt schlage ich ihm die Fr.sse voll. Wenn die IFBB seit 2008 meint, gleichartige Richtlinien in ihren Statuten festzulegen zu müssen, sind Kontrollen wie in Belgien folgerichtig zumindest LEGITIM (mal unabhängig davon, wie sinnvoll oder unsinnig wir das halten).
Wenn ein Verband KEINE Antidoping-Richtlinien hat (weiß jetzt nicht genau, ob das bei NABBA der Fall ist.... aber nehmen wir an, sie haben wirklich keine), dann sind Kontrollen à la Belgien NICHT legitim, sondern der anmaßende Versuch, seitens staatlicher Stellen Menschen zu kriminalisieren, denen lediglich die Einnahme leistungssteigernder Mittel zum Eigengebrauch nachgewiesen werden kann (und dies ist nach allgemeinem Strafrecht nicht strafbar).
Allgemeines Strafrecht:
Eigengebrauch nicht strafbar - Handel strafbar
Sportgerichtsbarkeit:
Eigengebrauch strafbar, wenn der Sportverband eine Sportgerichtsbarkeit akzeptiert
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