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Hybrid-Darstellung

  1. #1
    Eisenbeißer/in
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    Zitat Zitat von Shreddy
    Nahrungsergänzungsmittel fallen nicht unter das AMG.

    Das Problem ist eher, dass viele Produkte die in anderen Ländern (USA usw.) als Nahrungsergänzungsmittel gelten, in Deutschland aber als Arzneimittel eingestuft werden und somit in vielen Fällen nicht nach D. verbracht werden dürfen (siehe § 73 AMG)
    Eingeführte NEM fallen unter das AMG, die Info habe ich direkt vom deutschen Zoll.

  2. #2
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    Zitat Zitat von Tank1982
    Eingeführte NEM fallen unter das AMG, die Info habe ich direkt vom deutschen Zoll.
    stimmt aber trotzdem nicht;

    Nahrungsergänzungsmittel -> LFGB (Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch)

    Arzneimittel -> AMG (Arzneimittelgesetz)

    wie bereits gesagt, die frage ist als was es von der Behörde des jeweiligen deutschen Bundeslandes eingestuft wird ; das selbe Produkt kann in den USA NEM und in Deutschland AM sein...

  3. #3
    Eisenbeißer/in
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    Zitat Zitat von Shreddy
    stimmt aber trotzdem nicht;

    Nahrungsergänzungsmittel -> LFGB (Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch)

    Arzneimittel -> AMG (Arzneimittelgesetz)

    wie bereits gesagt, die frage ist als was es von der Behörde des jeweiligen deutschen Bundeslandes eingestuft wird ; das selbe Produkt kann in den USA NEM und in Deutschland AM sein...
    Schon klar. Nur das NEM bei Einfuhr GENERELL unter das AMG fallen. Aber scheinbar bist du besser informiert als der deutsche Zoll.

  4. #4
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    Zitat Zitat von Tank1982
    Schon klar. Nur das NEM bei Einfuhr GENERELL unter das AMG fallen. Aber scheinbar bist du besser informiert als der deutsche Zoll.
    Unter das AMG fällt, was in § 2 AMG ( http://www.gesetze-im-internet.de/amg_1976/__2.html ) definiert ist; nicht mehr und nicht weniger.

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