Zitat Zitat von Shreddy
stimmt aber trotzdem nicht;

Nahrungsergänzungsmittel -> LFGB (Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch)

Arzneimittel -> AMG (Arzneimittelgesetz)

wie bereits gesagt, die frage ist als was es von der Behörde des jeweiligen deutschen Bundeslandes eingestuft wird ; das selbe Produkt kann in den USA NEM und in Deutschland AM sein...
Schon klar. Nur das NEM bei Einfuhr GENERELL unter das AMG fallen. Aber scheinbar bist du besser informiert als der deutsche Zoll.