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Ich habe dazu zwei Urteile gefunden
Der Vertragspartner eines Fitness-Studios schuldet das vereinbarte Entgelt nicht, solange er infolge Krankheit nicht in der Lage ist, die dort vorgehaltenen Geräte zu benutzen (LG München I: Urteil vom 03.08.2006 - 34 S 21754/05)
Beim AG Geldern ging es um eine Person, die an einer Depression leidet
...die nach ärztlichem Attest die Einstellung der Nutzung des Fitnessstudios dringend geboten erscheinen lässt, stellt auch dann einen hinreichenden Grund für die fristlose Kündigung der Studio-Mitgliedschaft dar, wenn die Krankheit schon bei Vertragsabschluss offenbart und bei dem sogen. großen Gesundheitsscheck festgestellt wurde (AG Geldern: Urteil vom 20.03.2006 - 4 C 428/05)
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