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 Zitat von protopump
ne, das ist 'verjaehrt'.
wenn sie sich nicht darum kuemmern, verfaellt deren anspruch innerhalb eines jahres. (hatte mal so einen aehnlichen fall ...)
naja, wenn sie es denn einfordern, gehst du zum anwalt und laesst dich beraten.
Dazu:
Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre (§ 195 BGB). Sie beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den Umständen, die den Anspruch begründen, sowie von der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste (§ 199 Abs. 1 BGB). Die Verjährung tritt jedoch ohne Rücksicht auf die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis spätestens zehn Jahre nach der Entstehung des Anspruchs ein (§ 199 Abs. 4 BGB). Bei Schadensersatzansprüchen endet die Verjährungsfrist unter bestimmten Voraussetzungen erst nach 30 Jahren, gerechnet von der Begehung der Handlung, der Pflichtverletzung oder dem sonstigen, den Schaden auslösenden Ereignis an (§ 199 Abs. 2 und 3 BGB).
So einfach ist das nicht. Der Tipp mit dem Anwalt ist zwar gut, aber das kann teurer kommen als einfach zu zahlen.
Es besteht immerhin eine berechtigte Forderung des Studios. Selbst wenn das nach einem Jahr verjähren würde, dann ist das eben noch nicht
verjährt, da die Frist erst zum Ablauf des Jahres zu laufen beginnt.
Bye
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