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Die Kasse bezahlt das Behandeln einer Krankheit, die sie unter bestimmter Nummer sieht.
Die Ursachen dafür unterliegen med. Schweigepflicht.
Die Kranken dürfen für ihre Krankheit nicht bestraft werden.
Ob die Kasse diese oder jene Krankheitskosten übernimmt , ist schon die andere Frage.
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Moderator
 Zitat von bibi augustin
Die Kasse bezahlt das Behandeln einer Krankheit, die sie unter bestimmter Nummer sieht.
Die Ursachen dafür unterliegen med. Schweigepflicht.
Die Kranken dürfen für ihre Krankheit nicht bestraft werden.
Ob die Kasse diese oder jene Krankheitskosten übernimmt , ist schon die andere Frage.
Satz 1 : nicht pauschal zu sagen
Satz 2: Schweigepflicht ist nicht immer festgelegt.Man kann auch entbunden werden.
Satz 3 : Leider werden adipöse aufgrund einer essstörung nicht bestraft.
Alkoholiker und raucher leider auch nicht.
Bestrafung wäre eine zusatzleistung.
Satz 4 : Oftmals wird ein amtsarzt hinzugezogen
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 Zitat von gaggeis
Satz 1 : nicht pauschal zu sagen
Satz 2: Schweigepflicht ist nicht immer festgelegt.Man kann auch entbunden werden.
Satz 3 : Leider werden adipöse aufgrund einer essstörung nicht bestraft.
Alkoholiker und raucher leider auch nicht.
Bestrafung wäre eine zusatzleistung.
Satz 4 : Oftmals wird ein amtsarzt hinzugezogen
Aber es ist völlig Pipe : ob ich meine Naseschleimheute durch koksen verursacht habe , oder
durch allergischen Schokzustand. Da spilt doch die Ursache keine signifikante Rolle.
Von Schweigepflicht wird in schwerwiegenden Fällen entbunden, ich denke ma bei Gyno
wirds nicht der Fall sein. Steroide können nicht als direkte Ursache dafür gesehen werden.
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Moderator
 Zitat von bibi augustin
Aber es ist völlig Pipe : ob ich meine Naseschleimheute durch koksen verursacht habe , oder
durch allergischen Schokzustand. Da spilt doch die Ursache keine signifikante Rolle.
Von Schweigepflicht wird in schwerwiegenden Fällen entbunden, ich denke ma bei Gyno
wirds nicht der Fall sein. Steroide können nicht als direkte Ursache dafür gesehen werden.
Die nasenschleimhaut ist ein anderer punkt.
Bei einer gyno kann man feststellen wovon es kommt.
Es müssen natürlich weitere untersuchungen und notfalls befragungen durchgeführt werden was eine sehr lange zeit in anspruch nehmen wird.
Aus diesem grund lassen die patienten irgendwann genervt das handtuch fallen.
Ein 100kg schwerer bbler bei 170cm körpergröße kann niemandem glaubhaft erklären das er die gyno einfach so bekam.
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 Zitat von gaggeis
Die nasenschleimhaut ist ein anderer punkt.
Bei einer gyno kann man feststellen wovon es kommt.
Es müssen natürlich weitere untersuchungen und notfalls befragungen durchgeführt werden was eine sehr lange zeit in anspruch nehmen wird.
Aus diesem grund lassen die patienten irgendwann genervt das handtuch fallen.
Ein 100kg schwerer bbler bei 170cm körpergröße kann niemandem glaubhaft erklären das er die gyno einfach so bekam.
Wenn mir ein ansässiger Psychologe bescheinigt , dass ich aufgrund der Gyno unter Depressionen , Schlafstörungen leide muss oder kann die Kasse dann die Kosten übernehmen ?
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Moderator
 Zitat von bibi augustin
Wenn mir ein ansässiger Psychologe bescheinigt , dass ich aufgrund der Gyno unter Depressionen , Schlafstörungen leide muss oder kann die Kasse dann die Kosten übernehmen ?
Sofern man es auszuschliessen kann, das es NICHT durch eigenverschulden entstanden ist ja.
Bei teenagern mit pupertätsgyno geht es i.d.R problemlos.
Aber auch nicht bei jeder KK.
Gerade die größeren sind hartnäckig und schicken sofort "ihre" ärzte los.
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hungrig
 Zitat von gaggeis
Sofern man es auszuschliessen kann, das es NICHT durch eigenverschulden entstanden ist ja.
Vorsicht mit doppelter Verneinung, Chef. 
Wenn man tatsächlich ernsthafte Beschwerden physischer oder psychischer Natur hat, übernimmt die Kasse aber doch sicher die Kosten der Behandlung, oder? Bei Abszessen u. Ä. fragt ja schließlich auch niemand nach.
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