Zitat Zitat von gaggeis
Sofern man es auszuschliessen kann, das es NICHT durch eigenverschulden entstanden ist ja.
Vorsicht mit doppelter Verneinung, Chef.

Wenn man tatsächlich ernsthafte Beschwerden physischer oder psychischer Natur hat, übernimmt die Kasse aber doch sicher die Kosten der Behandlung, oder? Bei Abszessen u. Ä. fragt ja schließlich auch niemand nach.