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Hybrid-Darstellung

  1. #1
    Flex Leser Avatar von Schiffsjunge
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    Da hast du recht, die Vertragsgrundlage ist erloschen. Du kannst natürlich gerne mit dem neuem Eigentümer einen neuen Vertrag schließen, gerade bei Studioneugründungen besteht da schon mal die Möglichkeit, den einen oder anderen Rabatt auszuhandeln.
    "Der Islam gehört auf den Müllhaufen der Geschichte. Diese Gotteslehre eines unmoralischen Beduinen, ist ein verwesender Kadaver, der unser Leben vergiftet." Mustafa "Atatürk" Kemal

  2. #2
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    wenn nicht im vertrag zb übergangsklauseln sind

    und dann noch die frage, ob diese wirksam sind

    deshalb oben von mir angemerkt, es kommt auf vieles an und läßt sich so pauschal hier kaum beantworten

    @bigoki: auch auf diesem weg nochmal viel glück

  3. #3
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    Zitat Zitat von Schiffsjunge
    Da hast du recht, die Vertragsgrundlage ist erloschen. Du kannst natürlich gerne mit dem neuem Eigentümer einen neuen Vertrag schließen, gerade bei Studioneugründungen besteht da schon mal die Möglichkeit, den einen oder anderen Rabatt auszuhandeln.
    Habe gestern den neuen Besitzer angerufen (seine Nummer hing im Aushang),
    und schon a bissel verhandelt, also er hat mir die ersten 3 Monate 50% Ermässigung
    zugesichert.
    Hmmm mal schauen ob da noch mehr drinne ist .

  4. #4
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    na so klärt sich alles nach und nach auf

    dann eröffnet der aber hoffentlich pünktlich, nicht dass der auch brandschutzprobleme bekommt

  5. #5
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    Grundsätzlich ergibt sich durch

    a ) eine Namensänderung des Studios

    oder

    b) durch den Wechsel der Besitzrechte

    ein Sonderkündigungsrecht - das aber auch nur eine begrenzte Zeit gültig ist.


    Gruß

    WKM
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  6. #6
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    Eine bloße Umfirmierung (neuer Name) ändert nichts an Verträgen, von gewissen Publikationspflichten abgesehen.

    Auch ändert sich nichts, wenn ein bestehendes Unternehmen in Kapitalgesellschaftsform (GmbH meistens) verkauft wird, und das Angebot gleichbleibt oder sich sogar verbessert (Öffnungszeiten, Preise, Kursumfang, Geräteausstattung usw.)

    Bei Personengesellschaften hängt es neben der Weiterführung des alten Angebots davon ab, wie stark der Inhaber persönlich involviert war. Ob der Altinhaber also sich selbst als eine Art Studiomittelpunkt + Trainer + Guru + Motivator in Personalunion inszeniert hat, wegen dem persönlich und nur wegen dem man Mitglied geworden ist, oder ob er nur der (austauschbare) Kaufmann im Hintergrund war.

    Ohne genauere juristische Infos zu dem Wechsel bei dir kann man dazu keine Ferndiagnose stellen. Allerdings hast du unabhängig von einer Kündigung einen Anspruch auf die vertraglich vereinabarte Leistung, mit allem, was das Mängelrecht da so bietet (Fristsetzung, Minderung der Zahlungen etc)

  7. #7
    Discopumper/in
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    ich kann ragacola nur zustimmen. wobei die namensänderung nicht zwingend umfirmierung sein muß, sondern auch eine kennzeichen-, marken- o.ä. änderung beinhalten könnte.

    @wkm: woraus soll sich das "sonderkündigungsrecht" (gemeint wohl außerordentliche kündigung) denn ergeben? gerade was den wechsel der besitzrechte angeht, wäre das in der praxis oft ja wohl ein großes problem: dann könnte ich jedesmal, wenn sich an der aktionärsstruktur vom daimler was ändert, meinen kaufvertrag für die neue xy-klasse stornieren. oder um bei dauerschuldverhältnissen zu bleiben, immer, wenn telekom-aktien ihren besitzer wechseln, böte sich mir die möglichkeit aus dem t-vertrag rauszukommen...

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