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ich kann ragacola nur zustimmen. wobei die namensänderung nicht zwingend umfirmierung sein muß, sondern auch eine kennzeichen-, marken- o.ä. änderung beinhalten könnte.
@wkm: woraus soll sich das "sonderkündigungsrecht" (gemeint wohl außerordentliche kündigung) denn ergeben? gerade was den wechsel der besitzrechte angeht, wäre das in der praxis oft ja wohl ein großes problem: dann könnte ich jedesmal, wenn sich an der aktionärsstruktur vom daimler was ändert, meinen kaufvertrag für die neue xy-klasse stornieren. oder um bei dauerschuldverhältnissen zu bleiben, immer, wenn telekom-aktien ihren besitzer wechseln, böte sich mir die möglichkeit aus dem t-vertrag rauszukommen...
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