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Da dies nun geklärt ist wird die Sache konkretisiert:
Gleich Situation nur sage ich während der Fahrt er soll raus.
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Rechtschaff'nes Mädchen
Auf der Autobahn? Wer macht denn sowas?
It evokes such pain and significance
What was once, is reduced to remembrance
And the generations pass without recompense
What pretension! Everlasting peace...
Everything must cease
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Ne, aber so 30-40 Km/h sinds dann schon.
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juristische Punkte dürfe es für eigentlich nicht geben. Ist doch der selbe Fall beim gefallen tun, wenn dich im zug ein fahrgast bittet dich bei der nächsten Haltestelle ihm zu wecken und du es vergisst, hat er auch keinerlei möglichkeiten dich juristisch zu belangen.
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King of the Kiez
wer in meiner karre stress macht, fliegt raus
würde behaupten, der fahrer hat im auto hausrecht, allein schon wegen der sicherheit seiner passagiere.
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 Zitat von Schlipsträger
wer in meiner karre stress macht, fliegt raus
würde behaupten, der fahrer hat im auto hausrecht, allein schon wegen der sicherheit seiner passagiere.
wer will schon freiwillig in deinen Fiat Panda... ist ja eher ein gruselkabinett als ne fahrgemeinschaft
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Eisenbeißer/in
dann könnte man ja Leute, die man nicht mag, auf eine Spritztour nehmen und mitten in der Nacht nach einer kurzen Pinkelpause "vergessen"
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 Zitat von cccp88_01
wer will schon freiwillig in deinen Fiat Panda... ist ja eher ein gruselkabinett als ne fahrgemeinschaft 
Der Susta ist so hässlich, da kräuselt sich jede Knautschzone!
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Gesperrt
 Zitat von cccp88_01
der selbe Fall beim gefallen tun
du bist wirklich mal auf den kopf gefallen fallen tun
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Nach dt. Recht gibt's strafrechtliche Konsequenzen in keinem der im OP geschilderten Fälle, wenn wir jetzt mal davon ausgehen, dass der Mitfahrer nicht abends in Tottenham rausgelassen wird, oder vorher noch kurz zusammengeschlagen, oder aus dem fahrenden Auto geworfen etc etc. Also Knast oder Geldstrafe ist schonmal raus.
Zivilrechtlich sieht es aber möglicherweise anders aus, das hängt dann ganz vom Einzelfall ab, dem genauen Wortlaut der Absprachen von Fahrer und Mitfahrer bzw. von deren Handeln aus Sicht einen fiktiven, objektiven Dritten etc. Fahrgemeinschaften (zumindest regelmäßige oder solche für längere Strecken, wie hier) bilden nämlich ganz zwang- und formlos eine GbR (BGB-Gesellschaft). Damit gibt es dann zwar keinen Schadensersatz aus Transport- oder Reisevertragsrecht, sehr wohl aber mögliche Schadensersatzansprüche aus dem Gesellschaftsrecht. Allerdings reden wir dabei dann wohl nur von den Mehrkosten einer Ersatzfahrt bzw. vorzeitigen Rückreise im Vergleich zu vereinbarten Benzinkosten o.ä.
Aber wir gesagt, das hängt ganz entscheidend von den genauen Abläufen, Formulierungen, Handlungen usw. im Einzelfall ab. Daher immer vor Aussagen oder Schreiben in Fällen solcher Art 'n Anwalt fragen, sonst dreht der Gegner einem daraus einen Subsumptionsstrick.
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Von Syndr0m2 im Forum Anfängerforum
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Letzter Beitrag: 07.02.2010, 14:49
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