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 Zitat von antonh
Und wenn die Dinger frei verkäuflich sind wieso darf man sie dann in nem Fall von SV nicht nutzen? Dann hätte man mit CS Gas ja dasselbe Problem oder mit nem Kubotan. Wenn man die Sachen nicht nutzen darf was bringen die einem dann?
Du darfst such Selbstverteidigung (Karate, Kung Fu etc.) praktizieren, wenn du sie dann anwendest bekommst du trotzdem auf den Deckel.
Nicht wundern, der Irrsinn hat Methode hierzulande.
Es ist immer besser sich zum Krüppel schlagen zu lassen und alle Wertsachen raus zu rücken als sich zu wehren. Jedenfalls wenn man selbst nicht vor Gericht stehen will.
Denn Leute welche einen Angreifen und ausrauben wollen, oder einfach so zusammenschlagen wollen haben es in ihrem Leben nicht leicht, daher muss man besonderes Verständnis aufbringen.
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 Zitat von Hiroshige
Denn Leute welche einen Angreifen und ausrauben wollen, oder einfach so zusammenschlagen wollen haben es in ihrem Leben nicht leicht, daher muss man besonderes Verständnis aufbringen.
Das stimmt natürlich. Ebenfalls gilt es zu berücksichtigen, dass sie meistens geistig zurückgeblieben sind und daher besonders vorsichtig behandelt werden müssen.
Aber im Ernst, ist es echt so, dass der Angreifee Ärger bekommt wenn er dem Angreifer was auf den Deckel gibt?
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Sportstudent/in
Natürlich nicht...WENN er der äusserst schwammigen Vorstellung der Staatsgewalt von "erforderlichen Mitteln" entsprechend handelt.
Heisst: Kommt ne Truppe bewaffnet mit AKs und RPGs auf dich zu und feuert aus allen Rohren darfst du sie mit einer mitgeführten Schusswaffe abknallen (und wirst dann "nur" wegen unerlaubtem Mitführen dieser bestraft).
Kommen...sagen wir mal 4 durchschnittlich gebaute 16-jährige auf dich zu und fordern deine Brieftasche wirds haarig wenn du selbst Vizelandesmeister im Kickboxen bist und dann die Dreistigkeit hast "nein" zu sagen. Verletzt du einen der Angreifer kann der weltfremde Staatsanwalt das durchaus als Notwehrexzess einordnen (oder so...bin ja kein Jurist).
Gab schon Fälle, da verstehst die Welt nicht mehr. Vor etwa 10 Jahren hat mal einer beobachtet wie 2 Typen gerade ne Frau vergewaltigen. Hat nicht lange gefackelt und einem von hinten sein Taschenmesser in den Hals gestochen. Ist für afaik 4 Jahre in den Bau gewandert. Und dem "Opfer" das unglücklicherweise überlebt hat, darf er wahrscheinlich heute noch Schmerzensgeld abstottern...
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Naja direkt Taschenmesser in den Hals ist halt so ne Sache da kann man schon fragen ob er nicht auch anders hätte handeln können zum Beispiel Taschenmesser 2-3 mal in die Nieren oder mit richtig Schmackes ins Rektum. Da könnte man schon juristisch drüber streiten.
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Sportstudent/in
Afaik, und da will ich mich nicht zu weit aus dem Fenster lehnen weils eben schon lang her ist und ich es nichtmehr richtig weiss, haben die auf die Frau auch eingestochen, heisst Tötungsabsicht erkennbar vorhanden.
Da heissts dann: Entweder richtig oder gar nicht, denn wenns schief geht ist man selbst finito.
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Men`s Health Abonnent
Weiß gar nicht, warum ihr euch immer solche Gedanken um eine Anzeige macht...
Frezze zerschießen und zügig weiter seiner Wege gehen!
Im Zweifelsfall dem Zerschossenen noch das Handy abnehmen, Zerschossenen auslachen und fragen, wer jetzt hier wen abzieht!
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 Zitat von antonh
D
Aber im Ernst, ist es echt so, dass der Angreifee Ärger bekommt wenn er dem Angreifer was auf den Deckel gibt?
Wir hatten mal einen Nutzer hier, der hat Geld am Automaten geholt und wurde von 3 Typen überfallen. Die haben ihn ne Flasche über den Kopf gezogen. Er hat sich dann zusammengeschlagen.
Die Polizei hat trotzdem gegen ihn ermittelt.
Dann ging durch die Presse mal ein Fall, da wurde jemand von einem mehrfach Vorbestraften Schläger angegriffen, er hat ein Messer gezückt und den Angreifer verletzt. Ist dafür 4 Jahre in den Bau gekommen.
War ein braver Student.
Es wird einem auch schon negativ ausgelegt wenn man den ersten Schlag macht. Wenn 3 Typen vor dir stehen und du genau weißt das die nix gutes wollen und du verteilst ein paar Fäuste und rennst dann weg und die erwischen dich geht das auch vor Gericht.
Als Kampfsporter gar nicht erst zu reden, da meinen die Richter und Staatsanwälte du müsstest die Angreifer mit mystischen Chi Kräften zum einschlafen bringen damit du ihnen ja kein Härchen krümmst.
In so einer Situation ist es immer am Besten hart und gnadenlos zuzuschlagen, wenn man gut ist stirbt einer von denen und man haut dann ab das die Justiz einen nicht erwischt.
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Sportstudent/in
Dann ging durch die Presse mal ein Fall, da wurde jemand von einem mehrfach Vorbestraften Schläger angegriffen, er hat ein Messer gezückt und den Angreifer verletzt. Ist dafür 4 Jahre in den Bau gekommen.
War ein braver Student.
Haben die dem nicht auch zur Last gelegt dass er nach der Tat "erstmal seelenruhig" nach Hause gegangen ist und sich dort verbarrikadiert hat?
Der Staatsanwalt hat da doch erwartet, dass einer mit >2 Promille, der gerade einen abgestochen hat denken kann als schriebe er gerade die Einleitung seiner Diplomarbeit.
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Über sowas hab ich auch schonmal nachgedacht. Oft ist es ja so, dass man ganz genau merkt wenn jemand Streit anfangen will und angenommen man weiß, dass man nur eine Chance zur Flucht hat, wenn man überraschend selbst angreift, dann bekommt man das noch gegen sich ausgelegt.
Angenommen ihr wärt in ne Auseinandersetzung verwickelt worden und konntet euch verteidigen und der asoziale Angreifer wäre verletzt was würdet ihr dann machen? Notarzt rufen und abhauen oder Notarzt rufen und nebendran stehen bis der Arzt kommt?
Angenommen ein Asozialer greift jemanden an, bekommt auf die ****** und entschließt sich dann die Sache anzuzeigen dann wäre er ja im Vorteil, weil er dann seine Version der Story schildern kann und dann ist der Angegriffenen auf einmal der Böse nach dem gesucht wird. Ich glaube ich wüßte echt nicht wie ich mich in so ner Situation verhalten würde.
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Sportstudent/in
Notarzt rufen und abhauen oder Notarzt rufen und nebendran stehen bis der Arzt kommt?
Sein Handy nehmen und Notarzt rufen, dann abhauen.
Absolut niemand wird es ir danken wenn du dableibst. Du hast nur Ärger.
Angenommen ein Asozialer greift jemanden an, bekommt auf die ****** und entschließt sich dann die Sache anzuzeigen dann wäre er ja im Vorteil, weil er dann seine Version der Story schildern kann und dann ist der Angegriffenen auf einmal der Böse nach dem gesucht wird.
Blöd sind die Richter auch nicht. Wenn einer 15 Vorstrafen wegen Körperverletzung hat, dann wissen sie schon wer da Streit gesucht hat.
Nur können sie sich auch nur nach dem Gesetz richten. Und wenn du keine Zeugen hast, unversehrt bist und er einen gebrochenen Kiefer und ne gebrochene Hand hat, wirds schwierig. Dann ises schnell Notwehrexzess.
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